Die Party ist vorbei: Sperrstunde ab 23 Uhr in ganz NRW – Feiern in Hotspots im 10er-Kreis – Maskenpflicht im Unterricht vertagt

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Party, Feier - Symbolbild, Quelle RB Unna

Die Party ist vorbei. Oder: Zehn Feiernde dürft ihr sein – Nummer Elf muss draußen bleiben. Oder, noch deutlicher: Auf Feiern, Feste, gesellige Zusammenkünfte sollen die Bürger von NRW auf dringende Bitte der Landesregierung in der nächsten Zeit möglichst komplett verzichten; und auch auf Familienbesuche, insbesondere bei Oma und Opa. Denn, um wieder zum Anfang und zum Kern zu kommen: Die Party ist vorbei.

  • „Wir müssen alles tun, um einen flächendeckenden zweiten Lockdown zu verhindern„, beschwor Landesvater Armin Laschet am Freitagnachmittag (16. 10.) die Bevölkerung bei einer Pressekonferenz im Landtag.
  • Schulen und Kitas sollen so weit wie möglich im Normalbetrieb geöffnet bleiben.
  • Und es gelte unbedingt eine erneute Isolation der „vulnerablen Gruppen“ zu verhindern, der älteren, pflegebedürftigen, vorerkrankten Menschen, für die Covid-19 besonders gefährlich ist.

Der Preis dafür sind verordnete bzw. empfohlene Kontaktarmut und das höchstmögliche Zurückschrauben geselliger Freizeitaktivitäten. Diesen Preis müsse solidarisch jeder nun eine Zeitlang bezahlen, machte Laschet seinen Schwerpunkt im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus klar. „Es geht ums Ganze.“

Er wolle Aber ausdrücklich NICHT, unterstrich Armin Laschet, dass jetzt in NRW jeder Bürger jeden überwache und Nachbarn sich „bespitzelten“.

Bei seiner Pressekonferenz im Anschluss an den Corona-Gipfel mit Landräten und Oberbürgermeistern von NRW teilte der Ministerpräsident die Maßnahmen mit, die im bevölkerungsreichsten Bundesland wegen der rapide steigenden Coronafallzahlen schon ab Mitternacht (Samstag, 17. 10.) gelten.

Einige Vorgaben aus der neuen Verordnung sind im Kreis Unna durch die Allgemeinverfügung vom 15. 10. bereits in Kraft.

Ministerpräsident Armin Laschet. / Screenshot: Livestream PK Land NRW

Ab Mitternacht (17. Oktober 2020, 0.00 Uhr) gilt demnach für ganz NRW:

  • Unabhängig von möglichen Gerichtsentscheidungen wird in Corona-Hotspots (ab Inzidenz 50, wie im Kreis Unna, Hamm oder Dortmund) eine einheitliche Sperrstunde eingeführt. Restaurants und Bars müssen verpflichtend zwischen 23 und 6 Uhr schließen – heute (16. 10.) also spätestens um Mitternacht.
  • Das Land bleibt bei der Kontaktbeschränkung von 10 Personen im öffentlichen Raum, unabhängig von der Infektionslage.
  • Die Maskenpflicht wird nach draußen ausgeweitet, allerdings nicht überall, versicherte der Ministerpräsident. Er habe sich gerade wieder von Ärzten versichern lassen, wie wichtig frische Luft sei. Überall dort soll der Mund-Nasenschutz jetzt auch draußen getragen werden, wo „Abstände nicht einzuhalten sind“: Auf vollen Plätzen, belebten Einkaufsstraßen, auch auf festen Sitz- bzw. Stehplätzen bei Konzerten, sonstigen Kulturveranstaltungen oder als Besucher beim Sport. Die konkreten Orte legen die Kommunen vor Ort fest.
  • Klettert in einer Region (Kreis oder kreisfreie Stadt) die 7-Tages-Inzidenz über 50 auf 100.000 Einwohner (Ampel auf Rot), dürfen sich nur noch 5 Personen oder zwei Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Menschen, die ständig zusammenleben, bilden einen „Hausstand“ und gelten somit als eine Person (unabhängig von ihrer Anzahl), so Laschet auf Nachfrage in der Pressekonferenz: Zu diesem Hausstand dürften sich dann in der Öffentlichkeit noch bis zu 4 weitere Personen gesellen.
  • Ab einer 35-Inzidenz darf nur noch mit höchstens 25 Personen in öffentlichen Räumlichkeiten gefeiert werden, ab dem kritischen 50er-Wert (Kreis Unna, Hamm, Dortmund…) nur noch mit 10 Personen.
  • Für Feiern und Zusammenkünfte in den privaten vier Wänden gilt die Kontaktbeschränkung als „dringende Empfehlung“, wird aber nicht „verordnet“, denn, so Armin Laschet deutlich, der Schutz der Privatsphäre (verankert in Artikel 13 des Grundgesetzes) sei ein hohes Gut. Er appelliere jedoch an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen auf das wirklich Dringlichste zu reduzieren. Das gelte wie bei der „ersten Welle“ im März im Besonderen für Besuche bei den Großeltern.
  • In Alten- und Pflegeheimen soll künftig deutlich intensiver getestet werden. Jedem Heim, so sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vor der Presse, stünden pro Bewohner 20 Schnelltests pro Monat zur Verfügung. Sie könnten dort in den Heimen nach Bedarf verwendet werden, werden vor Ort durchgeführt und ausgewertet.
  • Und schließlich: Kommt die Maskenpflicht im Unterricht zurück? Darauf gab der Ministerpräsident auch auf mehrfache Nachfrage keine klare Antwort, reagierte bei der dritten Wiederholung regelrecht gereizt: Es seien jetzt Ferien, man werde über die Schule nächste Woche sprechen.

Absolute Priorität, unterstrich Armin Laschet zusammenfassend, genieße der reibungslose Ablauf von Schulen, Kitas, der Wirtschaft sowie der Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Freizeit und Privatvergnügen („und ich weiß, dass es leider damit auch wieder die Kultur sehr hart trifft) müsse sich dem unterordnen. Denn die Lage sei sehr ernst.

Was das für den Kreis Unna und die hier erlassene Allgemeinverfügung bedeutet:

Kreis Unna – Archivbild RB

Seit dem vergangenen Wochenende gilt der Kreis Unna bekanntlich als Corona-Risikogebiet und hat eine für das Kreisgebiet gültige Allgemeinverfügung erlassen. Sobald die neue Corona-Schutzverordnung vom Land im Kreishaus vorliegt, prüft die Kreisverwaltung, ob und wie die Allgemeinverfügung angepasst werden muss.

Wo die Allgemeinverfügung des Kreises strengere Regelungen trifft als die neue Verordnung (z.B. Spiel- und Wettbewerbsbetrieb im Fußball), gelten die strengeren Regelungen der Allgemeinverfügung für den Kreis Unna.

Update 17. 10. 2020: HIER ist die aktualisierte Coronaschutzverordnung für NRW nachzulesen.

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