Nach einem nachrichtendienstlichen Hinweis hatte die Polizei Dortmund am Abend des 1. Oktober drei Männer in Unna und Hagen in Gewahrsam genommen. Es bestand – und besteht – der Verdacht, dass die Männer eine „staatsgefährdende Straftat“ vorbereitet haben könnten.
Wir berichteten. Die drei Männer wurden gegen 19.30 Uhr mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften festgesetzt worden, teilte die Polizei Dortmund mit.
Bei ihnen handle es sich um einen 23-jährigen Deutschen aus Münster mit aktuellem Wohnsitz in Unna sowie um zwei syrische Staatsangehörige im Alter von 20 und 24 Jahren, die in Hagen wohnen.
„Den vorliegenden Hinweisen zufolge besteht der Verdacht, dass die drei Männer möglicherweise eine staatsgefährdende Straftat vorbereitet haben könnten“, hieß es in der Mitteilung der Dortmunder Polizei.
Sie hatte für alle drei Männer aus „gefahrenabwehrenden Gründen“ bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten eine längerfristige Unterbringung im Polizeigewahrsam beantragt, berichtet der Dortmunder Polizeisprecher Torsten Sziesze in einer Folgemeldung.
Bei den beiden Syrern aus Hagen sei das Amtsgericht dem polizeilichen Antrag nicht gefolgt, so dass sie am Folgetag das Polizeigewahrsam wieder verlassen konnten.
Bei dem 23-jährigen Deutschen aus Unna hingegen
„… konnte die Gefahrenprognose konkretisiert werden. Dieser Mann befindet sich derzeit weiterhin im Polizeigewahrsam.“
Auf Antrag der Polizei erließ das Amtsgericht Unna Mitte Oktober eine 14-tägige Verlängerung des bereits im Langzeitgewahrsam befindlichen 23-Jährigen.
Zugleich wurde ein weiterer wahrscheinlicher Mittäter in Hagen identifiziert. Er ist 19 Jahre alt.
„Nach rechtlicher Würdigung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf besteht im vorliegenden Sachverhalt ein Anfangsverdacht für den Vorwurf des Versuchs der Beteiligung (gem. § 30 Abs. 2 StGB). Hiernach wird bestraft, wer sich zur Begehung eines Verbrechens verabredet. Im vorliegenden Fall besteht der Verdacht für ein Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz„, heißt es in einer Folgemeldung der Dortmunder Polizei vom 16. Oktober.
Am heutigen Tag fanden weitere Durchsuchungsmaßnahmen gegen den 19-jährigen Beschuldigten statt. Die Polizei stellte Datenträger sicher. Die Auswertung dauert derzeit noch an. Waffen wurden nicht gefunden. Die Polizei beantragte beim Amtsgericht auch für den 19-Jährigen eine längerfristige Unterbringung im Polizeigewahrsam. Eine Entscheidung hierzu steht derzeit noch aus.
Die weiteren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei dauern an, so ein Polizeisprecher: „Aus ermittlungstaktischen Gründen können keine weiteren Informationen, die über die Angaben in dieser Pressemitteilung hinaus gehen, erteilt werden.“
Auch die Wohnungen der beiden Syrer und des Deutschen aus Unna waren nach ihrer Ingewahrsamnahmen durchsucht worden. Neben schriftlichen Unterlagen wurden auch Datenträger beschlagnahmt. Gegen alle drei Männer liegen laut Polizei „kriminalpolizeiliche Erkenntnisse“ vor. Man führe in enger Abstimmung mit weiteren Sicherheitsbehörden weitere Ermittlungen gegen alle drei.
„In diesem Zusammenhand wird fortlaufend ihr Gefahrenpotenzial geprüft und bewertet, auch in Richtung eines möglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.“
































