Lesermeinung: Fußgänger dürfen in Unnas Fußgängerzone nicht die Verlierer sein

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Ohne zusätzliche Hinweisschilder ist eine Fußgängerzone für Radler tabu - sie müssen absteigen und schieben. Die Städte regeln das unterschiedlich. (Fotos Archiv)

Vor der Entscheidung über eine Aufhebung des nächtlichen Radfahrverbotes in der Unnaer Fußgängerzone am Donnerstag, 16. Juli, in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause erhielten wir folgende Leserzuschrift.


Die Fußgänger dürfen nicht die Verlierer sein

Wie ist es möglich, dass man sich gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern – den Fußgängern – derart ignorant verhält und deren berechtigte Interessen zugunsten einer ideologisch geprägten Verkehrspolitik beiseiteschiebt?

Die jüngsten Meinungsäußerungen haben gezeigt, dass sich vor allem Befürworter einer erneuten Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer lautstark zu Wort melden. Dabei wird völlig ausgeblendet, warum es überhaupt zu der Diskussion gekommen ist: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger fühlten sich durch Radfahrer in der Fußgängerzone zunehmend gefährdet. Aus dieser Sorge heraus wurde eine Unterschriftenaktion gestartet und dem Bürgermeister übergeben.

Grundsätzlich ist das Radfahren in der Fußgängerzone verboten. In Unna galt lediglich eine Ausnahmegenehmigung zwischen 21 und 9 Uhr. Doch an diese Regel hielten sich viele Radfahrer schlicht nicht. Die Massener Straße, der Markt und die Bahnhofstraße wurden den ganzen Tag über befahren – oft selbstverständlich und ohne Rücksicht.

Dabei ist die Situation in der Innenstadt alles andere als unproblematisch. Unterschiedliche Bodenbeläge wie Kopfsteinpflaster und Betonsteine, Gefällestrecken sowie Warenständer vor den Geschäften verengen die Wege zusätzlich. Radfahrer werden häufig weder gesehen noch gehört und fahren nicht selten mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an Fußgängern vorbei.

Kinder können sich nicht unbeschwert bewegen, ältere Menschen erschrecken, und Gruppen, die sich unterhalten, müssen oft abrupt ausweichen.

Umso unverständlicher ist der Vorstoß der SPD, die alte Sonderregelung wieder einzuführen. Als Begründung wird angeführt, der neue Radinnenstadtring sei insbesondere im Bereich des Stadtgartens nicht sicher genug. Dabei wurde genau diese Streckenführung vom ADFC mitentwickelt und befürwortet.

Dass ausgerechnet ein rund 200 Meter langer Abschnitt plötzlich als unzumutbarer „Angstraum“ dargestellt wird, überzeugt nicht. Zudem bieten Schulstraße und Schäferstraße – letztere verläuft parallel zur Bahnhofstraße – sichere und gut nutzbare Alternativen mit direkter Anbindung an den Radinnenstadtring.

Hinzu kommt ein weiterer entscheidender Punkt: Nach den Beratungen im zuständigen Ausschuss haben sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt aus Gründen der Verkehrssicherheit ausdrücklich von einer Rückkehr zur bisherigen Sonderregelung abgeraten. Beide Behörden halten ein dauerhaftes Verbot des Radfahrens in der Fußgängerzone aus Sicherheitsgründen für notwendig und richtig. Diese fachliche Einschätzung sollte in der politischen Diskussion nicht einfach beiseitegeschoben werden.

Ebenso widersprüchlich ist das Verhalten vieler Radfahrer: Tagsüber wird die Fußgängerzone selbstverständlich befahren, doch sobald es um die Umfahrung am Abend oder in der Dunkelheit geht, werden Sicherheitsbedenken angeführt. Diese Argumentation ist schwer nachvollziehbar.

Eine Fußgängerzone muss in erster Linie den Fußgängern gehören. Wer dort unterwegs ist, soll sich sicher fühlen können – unabhängig von Alter oder Mobilität.

Wenn Radfahrer und inzwischen auch E-Scooter-Fahrer mit Tempo durch die Fußgängerzone fahren, verliert sie ihren eigentlichen Zweck. Dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Begriff „Fußgängerzone“ überhaupt noch gerechtfertigt ist.

Die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer dürfen nicht hinter denen der stärkeren zurückstehen. Rücksichtnahme und klare Regeln sind keine Schikane, sondern die Grundlage eines sicheren und respektvollen Miteinanders. Wer diese fachlichen Sicherheitsbedenken ignoriert und die Interessen der Fußgänger erneut hintenanstellt, sendet das falsche Signal. Eine Fußgängerzone sollte ihrem Namen gerecht werden – als sicherer Raum für die Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.

Bärbel Risadelli
In den Bruchgärten 3a
59425 Unna

  • Die Verfasserin ist Geschäftsführerin der Ratsfraktion „Wir für Unna“

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