Lesermeinung: Irreführende Parkregeln am Hertinger Tor

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Zum Parken im Bereich des neuen Grundschulzentrums Hertinger Tor schickte uns eine Leserin den folgenden Meinungsbeitrag.


„Die beigefügten Fotos zeigen die Parksituation im Bereich Hertinger Tor und machen ein Problem deutlich, das für viele Anwohner nicht nachvollziehbar ist.

Die Fahrzeuge sind dort entsprechend der Beschilderung „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) abgestellt, die ein halbseitiges Parken vorsieht.

Dennoch werden laut Ordnungsamt ausgerechnet auf einem Teilstück – einer rot gepflasterten Fläche – Verwarnungen ausgesprochen, obwohl diese Einschränkung vor Ort nicht eindeutig erkennbar ist.

Das ist irreführend und führt dazu, dass regelkonformes Verhalten faktisch bestraft wird.

Für Bewohner mit Parkausweis ist die Situation in dem Gebiet weitgehend geregelt. Schwieriger ist es jedoch für Besucher, Angehörige oder Freunde, die auf Parkmöglichkeiten ohne enge zeitliche Begrenzung angewiesen sind – auch über Nacht.

Gerade deshalb sind klare und verlässliche Regelungen unerlässlich.


Wenn das Parken auf bestimmten Teilflächen nicht erlaubt ist, muss dies eindeutig gekennzeichnet sein – etwa durch zusätzliche Beschilderung oder gut sichtbare Markierungen wie Schraffierungen.

Gleichzeitig ist im Umfeld, insbesondere am Kreisverkehr an der Schule, ein kaum noch überschaubarer Schilderwald entstanden. Umso unverständlicher ist es, dass genau dort, wo Klarheit notwendig wäre, diese fehlt.

Zusätzlich wurden in der Rennbahnstraße, gegenüber dem Orthomed Rehazentrum, bestehende Parkmöglichkeiten ersatzlos gestrichen, obwohl diese über Jahre hinweg problemlos genutzt werden konnten. Auch diese Entscheidung ist für Anwohner nicht nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund stellt sich umso mehr die Frage:

Wurden die Maßnahmen rund um die Schule überhaupt auf Grundlage konkreter Beobachtungen getroffen?

Wer hat tatsächlich erfasst, wie viele Schulkinder dieses Gebiet zu Fuß durchqueren, und an welchen Stellen parkende Fahrzeuge dabei konkret ein Problem darstellen?

Und auf welcher nachvollziehbaren Grundlage wurden daraus die jetzigen Einschränkungen abgeleitet?


Ich wünsche mir von der Stadt eine klare, verständliche und konsistente Regelung.

Sandra Röling, Unna

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