Neue Grundsteuerbescheide für Unna sind raus: Beispielwohnung in Königsborn 25 % teurer – Stadt betont Aufkommensneutralität

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Der Unna-Esel als Goldesel vor dem Rathaus. Foto Rinke

Neuer Hebesatz 1052 Punkte statt zuvor 843. Am heutigen Samstag, 9. Mai, trudelten bei Unnas Grundeigentümern die „blauen Briefe“ ein.

Die Stadt hat nach dem mehrheitlichen Ratsbeschluss am 22. April zu diesem Wochenende jetzt die nachträglichen Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr verschickt.

Wie berichtet, hob der Rat den Hebesatz für Wohngrundstücke von bisher 843 v.H. auf jetzt 1052 Punkte an. Auf den gleichen Hebesatz wurden zugleich die Nichtwohngrundstücke abgesenkt. Damit ist laut Stadt wieder „Aufkommensneutralität“ hergestellt.

Nötig wurde das, weil die unterschiedliche Besteuerung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken von mehreren Gerichten in Urteilen gegen andere Städte (etwa Hamm und Dortmund) als rechtswidrig eingestuft worden war und die Stadt rechtlich sicher gehen wollte.

Deshalb schlug sie dem Rat vor, Wohn- und Nichtwohngrundstücke einheitlich zu besteuern. Wohnimmobilien werden damit teurer, Nichtwohngrundstücke billiger. Das Ziel, betont die Stadt auch in ihren neuen Bescheiden wieder auf einem extra beigefügten Blatt, sei nach wie vor „Aufkommensneutralität“.

Und sie unterstreicht die Unverzichtbarkeit der Grundsteuer für die Daseinsvorsorge – Kitas, Schulen u. ä.:

Linke.Volt und Grüne erklärten bei der Abstimmung im Rat, sie hätten auch einem noch höheren Hebesatz zugestimmt, um diese Daseinsvorsorge weiterhin zu gewährleisten.

Zugleich wird im Sommer die Kinderbetreuung in Unna für die Eltern beitragsfrei, was jährlich mit 2 Millionen Euro aus allgemeinen Steuermitteln gegenfinanziert wird.

Die Anhebung der Grundsteuer B von 843 auf 1052 Punkte macht zum Beispiel für eine 80 Quadratmeter große Wohnung in Königsborn eine 25-prozentige Erhöhung der jährlichen Abgabe aus.

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