Ende der Bundesnotbremse im Kreis: Außengastro darf öffnen – Ausgangssperre beendet – Ohne Test zum Friseur

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Wein, Außengastronomie - Symbolbild, Archiv Foto: S. Rinke / RB

Nach 5 Werktagen unter Inzidenz 100 hat das Land NRW am Freitag vor Pfingsten (21. Mai) das erwartete Ende der Bundesnotbremse für den Kreis Unna bestätigt.

Von Samstag an, 22. Mai, ist demnach die Ausgangssperre obsolet und darf die Außengastronomie wieder öffnen – mit negativem Test bzw. Nachweis vollständiger Impfung/Genesung. Die Tests gelten jetzt 48 statt zuvor 24 Stunden.

Die Bundesnotbremse greift ab Inzidenz 100 und wird gelockert, nachdem der Wert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an 5 Werktagen hintereinander (der Samstag gilt als Werktag) unter dieser Marke gelegen hat. Für den dann übernächsten Tag wird das Ende der Einschränkungen dann offiziell vom Land NRW festgestellt. HIER ist aufgelistet, was dann greift.

Kitas

Seit Mittwoch, 20. Mai, gilt für NRW eine neue Regel: Unter Inzidenz 165 arbeiten alle Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb. Das heißt, dass weiterhin die Betreuungszeit um 10 Wochenstunden gekürzt ist, dass feste Gruppen eingehalten werden müssen, dass aber eins entfällt: Die dringende Empfehlung an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Der Stufenplan für den Kitabetrieb in NRW. (Quelle: Familienministerium NRW)

Schulen

Ebenfalls nach 5 Werktagen unter 165 gilt ab dem darauf folgenden Montag wieder wechselnder Präsenz– statt reiner Distanzunterricht an den Schulen – im Kreis Unna seit dem 17. Mai. Gestern gab die Landesregierung bekannt, dass in allen Regionen mit stabiler Inzidenz unter 100 – das gilt auch für den Kreis Unna – am 31. Mai der volle Präsenzunterricht an allen Schulen wieder startet. HIER berichten wir ausführlich darüber.

Das ändert sich ab Samstag, 22. Mai, im Kreis Unna:

Erlaubte Kontakte werden ausgeweitet. Heißt allerdings: Treffen mit mehreren Freunden aus unterschiedlichen Haushalten bleiben verboten. Erst unterhalb Inzidenz 50 dürfen sich wieder bis zu 3 Freundinnen und Freunde treffen.

Sport

Darauf warten vor allem viele Kinder und Jugendliche sehnlichst: Ab Samstag darf wieder in der Gruppe Sport getrieben werden, z. B. Fußball auf dem Fußballplatz.

Fitnessstudios müssen weiter geschlossen bleiben, erst unterhalb dem Wert 50 ist wieder Training erlaubt – auch dies nur mit Test (diese sind jetzt 48 Stunden gültig) oder nachgewiesenem Impfschutz/Genesung.

Freizeit

Unangenehme Überraschung für Baderatten – immerhin ist das Wetter derzeit wenig freibadtauglich. Auch bei weiter anhaltender Inzidenz unter 100 dürfen weiterhin die Freibäder ausschließlich für reines Schwimmtraining öffnen. Die Liegewiesen müssen abgesperrt bleiben.

Erst nach 5 Werktagen unter Inzidenz 50 ist ab dem dann übernächsten Tag generelle Freibadöffnung erlaubt, wobei die Besucherinnen und Besucher gültige negative Coronaschnelltests vorweisen müssen (oder alternativ vollständige Impfung/Genesung). Auch Hallenbäder dürfen erst unterhalb verstetigter Inzidenz 50 mit obigen Vorgaben öffnen.

Gastronomie

Der lang ersehnte Lichtblick für die Gastronomen bei uns im Kreis, die seit November ununterbrochen im Lockdown sind. Sie dürfen bei anhaltend sinkender Inzidenz am Pfingstsamstag erstmals wieder draußen Gäste bewirten, müssen sich allerdings einen negativen Test vorzeigen lassen (oder den Impf-/Genesungsnachweis).

Innenrestaurants müssen weiter geschlossen bleiben. Liefern/Abholen bleibt erlaubt..

Einzelhandel

Die Testpflicht im Einzelhandel, sofern er nicht der täglichen Grundversorgung dient, bleibt vorerst bestehen – bis die Inzidenz stetig unter 50 abgesunken ist. Bis dahin bleibt es bei Testpflicht und Personenbegrenzung neu ist allerdings: Die Terminbuchung entfällt bei Inzidenz zwischen 100 und 50.

Bisher müssen Kundinnen und Kunden im Kreis Unna noch zusätzlich zum negativen Coronaschnelltest vorab einen Termin im Geschäft ihrer Wahl buchen. Dies könnte dann ab nächsten Samstag entfallen.

Ganz ohne Test und Termin kann die Kundschaft im Kreis Unna erst wieder ab stetiger U50-Inzidenz shoppen gehen – weiterhin gilt dann allerdings Personenbegrenzung.

Kultur

Kleinere Open Air-Konzerte rücken näher – unter den bekannten Auflagen wie Besucherbegrenzung und Negativtest bzw. Impf-/Genesungsnachweis. Auch Museen wie das Unnaer Hellweg-Museum und Schloss Opherdicke dürfen ab Samstag wieder öffnen, dazu braucht man dann zusätzlich zum Test noch einen Termin.

Sonstige Kulturaufführungen in Innenräumen (wie in der Lindenbrauerei oder in der Rohrmeisterei) müssen noch warten, bis die Inzidenz unter 50 gesunken ist und sich dort hält.

Hotels, Ferienwohnungen, Camping

Schließlich dürfen auch die Hotels wieder touristische Gäste empfangen – bisher mit Besucherbegrenzung und mit Test. Auch in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist das Urlauben wieder möglich.

Körpernahe Dienstleistungen:

Diese werden im neu veröffentlichten Regelwerk nicht extra aufgeführt, für sie gilt somit, was in der vom 12. Mai bis 4. Juni 2021 befristeten Coronaschutzverordnung NRW fixiert ist:

Kosmetik, Tattoo- und Nagelstudios, Sonnenstudios dürfen mit Testpflicht Kunden bedienen. Für Friseure gilt: Die Testpflicht fällt wieder weg. Dies ist in der neuen Coronaschutzverordnung nicht erwähnt. Der Grund: Schon in der alten NRW-Verordnung benötigten Kunden beim Friseur unter Inzidenz 100 keinen Test.

Haarstyle, Frisör – Symbolbild Pixabay

Kirchen und Religionsgemeinschaften

Hier ist in vom 22. Mai an eine Ergänzung in der Coronaschutzverordnung aufgenommen:

Die katholische Kirche St. Katharina in Unna-Mitte. (Archivbild RB)

Für Freiluftgottesdienste sind Alltagsmasken auch am Platz vorgeschrieben (in Innenräumen: medizinische Masken), auf Gemeindegesang soll „in Innenräumen“ verzichtet werden, ergo ist er draußen erlaubt.

Die vollständige Coronaschutzverordnung NRW (Neuerungen markiert) in ihrer Fassung bis zum 4. 6. 21 finden Sie HIER.

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