Unnas große Nachbarn warten auf Lockerung der Bundesnotbremse

0
511
Symbolbild - Quelle Pixabay

„Aktuell gilt für Dortmund nach wie vor die Bundesnotbremse.“

Dieser Hinweis findet sich am heutigen Dienstag nach Pfingsten, 25. Mai, mit Fettdruck auf der Website der Stadt Dortmund (Dortmund.de), nachdem am Pfingstwochenende in vielen Regionen NRWs die Regeln für Einzelhandel, Außengastronomie, Sport und private Zusammenkünfte gelockert worden waren.

Auch im Kreis Unna, denn hier wie in vielen anderen Kreisen und kreisfreien Städten greift aufgrund ausreichend langer 7-Tages-Inzidenz unter 100 die „Bundesnotbremse“ nicht mehr. Damit fällt jenseits der Bundesnotbremse auch die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr wieder weg.

In Dortmund gilt die Sperre und die gesamte Bundesnotbremse noch, auch in Hamm, was die dortige Stadtverwaltung auf ihrer Homepage ebenfalls ausdrücklich betont:

„Lockerungen erst nach Feststellung durch das Land NRW“, heißt es auf Hamm.de, und als Erklärung folgt:

„Seit mehreren Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz in Hamm bereits unter dem Wert von 100. Trotzdem gelten weiterhin die untenstehenden, strengen Regeln der Bundes-Notbremse. Erst wenn das Land NRW verfügt, dass die Notbremse in Hamm nicht mehr gilt, können lockerere Regelungen in Kraft treten. Sobald das passiert, werden die Informationen hier angepasst.“

Die Dortmunder Stadtverwaltung erläutert:

„Die Notbremse greift in Kommunen/Kreisen erst dann nicht mehr, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen hintereinander plus einen weiteren Übergangstag unterhalb von 100 liegt. Verbindlich dafür ist die jeweils vom RKI gemeldete Inzidenz. Das RKI hat für Dortmund als ersten Werktag mit einer Inzidenz unter 100 den vergangenen Mittwoch, 19. Mai, gemeldet. Demnach ist frühestens am kommenden Donnerstag, 27. Mai, mit Lockerungen zu rechnen (der Sonntag und der Pfingstmontag werden nicht als Werktage gerechnet). Vorausgesetzt, die Inzidenz steigt nicht wieder über 100.“

Bis dahin gilt z. B. noch

  • die nächtliche Ausgangssperre (22-5 Uhr, Solo-Sport bis Mitternacht erlaubt),
  • Schließung des Einzelhandels bis auf Güter des täglichen Bedarfs,
  • Schließung der Außengastronomie und Freibäder,
  • Beschränkung privater Kontakte auf 1 Haushalt plus 1 weitere Person.

Welche neuen Regeln mit dem Lockern der Bundesnotbremse greifen, haben wir HIER ausführlich zusammengefasst.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here