Inzidenz im Kreis schnellt auf 181 – Was das mit dem neuen Bundesgesetz bedeuten würde

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Leere Fußgängerzone in Unna. Der Einzelhandel darf weiter nicht ohne negative Schnelltests und Termine öffnen, muss - wenn das Bundesinfektionsschutzgesetz mit den geplanten Änderungen beschlossen wird - sogar komplett wieder schließen. (Archivbild RB)

Nach gestrigem leichten Rückgang hat die 7-Tages-Inzidenz für Neuinfektionen im Kreis Unna (je 100.000 Einwohner) zum Mittwoch, 14. April, erneut einen Sprung vollzogen und liegt jetzt bei über 181. (HIER die Fallzahlen von heute für den Kreis)

Wie in anderen Kreisen und kreisfreien Städten auch hängt das teilweise noch mit nachgemeldeten Daten vom Osterwochenende zusammen.

Überall steigen indessen die Werte an (Hamm liegt bei 130, der NRW-Schnitt liegt bei 148 – plus 13). Das sagt über die Schwere der Krankheitsverläufe erst einmal nichts aus, sondern erfasst die positiven PCR-Tests.

Die schweren Verläufe erschließen sich mit Blick auf die Zahlen der klinischen Patienten. Diese entwickeln sich unterschiedlich.

Im Kreis Unna war die Zahl gestern wieder unter 70 gesunken und sank heute weiter, in Dortmund steigen die Aufnahmen ins Krankenhaus, allerdings (noch) nicht die Zahlen der Intensivpatienten. In den Krankenhäusern in Hamm wiederum wird die Lage als „entspannt“ bezeichnet, so berichtete es der WA.

So lückenhaft die Aussagekraft der Wocheninzidenz auch ist, so muss sie dennoch als maßgebliche Größe zur Kenntnis genommen werden – denn in der Ergänzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes, die der Bundestag heute (14. 4.). beschließen soll, soll dies Inzidenz als bisher einziger Faktor für umfassende Eingriffe in Freiheit- und Persönlichkeitsrechte festgeschrieben werden.

Neufassung des Infektionsschutzgesetzes: Das ist die aktuelle Gesetzesänderung

Die neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes soll die Regeln für Hotspots bundesweit vereinheitlichen. Der Bundestag berät am Mittwoch, 14. 4., darüber, möglicherweise schon am 21. April könnte der Beschluss gefasst werden. Zustimmen muss aber auch noch der Bundesrat.

  • Kontaktbeschränkungen: In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
  • Ausgangssperre: So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.
  • Gefahr der nächtlichen Ausgangssperre: Forscher der Universität Oxford gehen davon aus, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Verbreitung des Virus um rund 13 Prozent reduzieren können. Berliner Wissenschaftler warnten allerdings, dass sich die Menschen schon bald einfach zu anderen Zeiten treffen werden. Daher könne dieses Werkzeug „relativ schnell stumpf werden“.
  • Corona-Test in Schulen: An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden. Auf Schnell- und Selbsttests kann man sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ohnehin nicht hundertprozentig verlassen. „Selbsttests sind keine Wunderwaffe“, sagte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, bereits im Februar. Ein negatives Ergebnis ist eine reine Momentaufnahme und schließt eine Infektion nicht grundsätzlich aus. Vor allem bei Infizierten ohne Symptomen besteht nach bisherigem Wissen durchaus die Gefahr falscher Ergebnisse. Was aber niemand weiß: Ob diejenigen mit falsch-negativem Ergebnis überhaupt für andere ansteckend gewesen wären oder nicht.
  • Einzelhandel: Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
  • Freizeit und Sport: Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Gastronomie: Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
  • Dauer-Lockdown: Die im Gesetz geregelten Maßnahmen sollen so lange gelten, bis ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die 100er-Inzidenz rutscht. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten ist also alles drin. Sachsens Ministerpräsident Kretschmer forderte allerdings in der „Welt“, das Gesetz müsse zeitlich befristet werden – „das heißt, es muss automatisch auslaufen“. Die Spitze der SPD-Fraktion verlangt schon jetzt eine Festlegung, was bei niedriger Inzidenz als erstes geöffnet werde.
  • Dienstleistungen: Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

Quelle: Südwestpresse

Gegen diese Regelungen gibt es aus der Opposition noch teils erheblichen Widerstand.

Gegen die pauschalen Ausgangssperren wendet sich vor allem die FDP, gegen die Schließung der Schulen erst bei Inzidenz 200 sind die Grünen, und der LINKEN gehen die Eingriffe in den Privatbereich der Bürger generell zu weit, da zugleich – einmal mehr – die Unternehmen geschont würden.

Diese sollen allerdings verpflichtet werden, jedem Mitarbeiter mindestens einmal wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest anzubieten. Wogegen wiederum die Wirtschaft auf die Barrikaden geht.

Neben der LINKEN will auch die AfD den Entwurf ablehnen.

 Der Landkreistag wertet die Vorschläge des Bundes als „ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“.

Werden diese Verschärfungen bundesweit verbindlich beschlossen, bedeutet das also für den Kreis Unna:

  • Alle Läden müssen wieder schließen
  • Click and Meet ist nicht mehr möglich
  • Kontakte sind im Öffentlichen wie Privaten nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts erlaubt (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit)
  • Und: In allen Kommunen, von Kamen über Unna und Holzwickede bis nach Werne und Lünen, herrscht täglich von 21 bis 5 Uhr Ausgehverbot. Bürgerinnen und Bürger dürfen ihr Haus bzw. ihr Grundstück nur noch in triftigen Gründen verlassen: Für den Weg zur oder von der Arbeit, in medizinischen Notfällen, zur Versorgung hilfebedürftiger Angehöriger/Personen oder zum Gassigehen mit dem Hund.

Sobald die Inzidenz im Kreis über 200 steigt, ist zudem kein (Wechsel-)-Präsenzunterricht (mehr) erlaubt, der momentan aber in NRW ohnehin noch nicht wieder gestartet ist. Die einzigen Klassen, die seit dem Ende der Osterferien wieder im Präsenzunterricht in den Schulen weilen, sind die Abschlussklassen und die Kinder in der Notbetreuung.

UPDATE – das gilt ab Montag, 19. April, für die Schulen in NRW

UPDATE II – eine neue Allgemeinverfügung für den Kreis Unna – Inzidenz ist über 200 gestiegen

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