Die Antwort lautet kurz und knapp: „Ist es.“
Zugegeben kurzfristig kam am 22. Dezember das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerksartikel. Für erhebliche Irritation sorgten und sorgen gleichwohl die bunten Werbeprospekte für allerlei Feuerwerk, die noch an den Tagen darauf in die Postkästen geworfen bzw. sich Anzeigenblättern und Tageszeitungen eingelegt wurden.
So werben z. B. sowohl Real als auch der Discounter Lidl in mehrseitigen Prospekten für Feuerwerksartikelverkauf ab Montag, 28. 12..
Die Prospekte, so die einfache Erklärung für die Verwirrung, waren schon gedruckt, als das Verkaufverbot zwei Tage vor Heiligabend deutschlandweit in Kraft trat.
Allerdings wurden bis einschließlich Weihnachten auch Online weiterhin Böller und Co. für den Jahreswechsel 2020/21 angeboten – jedoch ist der Verkauf auch im Onlinehandel untersagt. Hier eine Werbung des Großhändlers Metro.
So sind die Fakten:
Seit dem 22. 12. ist es amtlich: Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist bundesweit verboten – auch schon online bestellte Feuerwerksartikel dürfen nicht mehr ausgeliefert werden.
Von dem Verbot betroffen sind laut Bundesinnenministerium „typische“ Feuerwerksartikel wie Raketen und Silvesterknaller. Minister Horst Seehofer wurde mit der Mahnung zitiert: „Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren.“ Das Verkaufsverbot schütze die Krankenhäuser vor Überlastung.
Darüber gehen die Meinungen im Netz allerdings stark auseinander: Viele Kommentatoren befürchten, dass es jetzt erst recht zu Verletzungen kommen könnte, wenn sich Feuerwerksfans minderwertige und ungeprüfte Artikel auf anderen Wegen beschaffen oder gar selber basteln.
Böllerverkaufsverbot heißt nicht Böllerverbot:
Nur wenige Städte wie Unnas Nachbarstadt Hamm erklären gleich den gesamten Stadtbereich zur Böllerverbotszone.
Die Stadt Dortmund weist drei (in früheren Jahren waren es zwei) innerstädtische Verbotszonen aus.
die Kommunen im Kreis Unna hingegen verzichten auf Feuerwerksverbotszonen.