In diesmal 3 Böllerverbotszonen in Dortmund sind an Silvester nur Treffen zu zweit erlaubt

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Verbotszone im Umfeld der St. Reinoldi- und St. Marienkirche - Silvester 2020 (Foto Stadt DO)

Stadt und Polizei Dortmund bereiten sich zusammen intensiv auf einen besonderen Jahreswechsel aufgrund der Corona-Pandemie vor. Statt zwei werden in diesem Jahr drei Feuerwerks-Verbotszonen in der City eingerichtet – am Hauptbahnhof, im Umfeld der Reinoldikirche und an der Möllerbrücke.

Dort darf man sich in der Silvesternacht höchstens zu zweit treffen. Das Verbot gilt bis 1 Uhr am Neujahrsmorgen.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung führen Polizei und Stadt aus:

  • Diese Verbotszonen sind gültig am Silvestertag, 31.12.2020, ab 20 Uhr bis Neujahr, 01.01.2021, um 2 Uhr.
  • Die Verwendung von Bengalos / bengalischen Feuern ist ohnehin ganzjährig verboten.
  • Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 ein Verbot für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Alkoholgenuss im öffentlichen Raum ist bereits seit dem 16.12.2020 und somit auch an Silvester verboten – unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist ebenso verboten wie Partys und vergleichbare Feiern.

Im Hinblick auf die hohen Inzidenzwerte in Dortmund gilt erstmals auch ein über die Coronaschutzverordnung hinausgehendes Ansammlungsverbot: In den Böllerverbotszonen sind öffentliche Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen untersagt.

Dies gilt für die Verbotszonen am Hauptbahnhof und im Umfeld der St. Reinoldi- und St. Marienkirche am Silvestertag, 31.12.2020, ab 22.00 Uhr bis Neujahr, 01.01.2021, um 01.00 Uhr. Für die Verbotszone an der Möllerbrücke gilt dies von 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr.

Es werden somit folgende Verbotszonen für das Abbrennen von Pyrotechnik und für Ansammlungen mit mehr als 2 Personen eingerichtet:

Verbotszone Hauptbahnhof – Silvester 2020

Verbotszone am Hauptbahnhof: Die erste Verbotszone wird eingerichtet im Bereich Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1-7, Freistuhl/ Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, Petrikirchhof, Westenhellweg 67-75.

Verbotszone im Umfeld der St. Reinoldi- und St. Marienkirche: Die zweite Verbotszone wird eingerichtet im Bereich Platz von Leeds, Brückstraße zwischen Platz von Leeds und Hohe Luft, Reinoldistraße 1-7, Kampstraße 1-4, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1-3, Kleppingstraße 1-4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1-13, Westenhellweg 1-2, Ostenhellweg 1-19.

Verbotszone im Umfeld der Möllerbrücke – Silvester 2020

Verbotszone im Umfeld der Möllerbrücke: Die dritte Verbotszone wird eingerichtet im Kreuzungsbereich der Möllerbrücke, Kleine Beurhausstraße 18 bis 21, Hollestraße zwischen Alexanderstraße und Möllerstraße, Sonnenstraße 112 bis 154 und 171 bis 208, Sonnenplatz, Rittershausstraße 55 bis 64.

Appell der Stadt Dortmund und der Polizei Dortmund

Grundsätzlich möchten die Stadt Dortmund und die Polizei die Bürger dazu ermutigen, zu Hause zu bleiben, zentrale Flächen sowie Straßen und Plätze zu meiden, auf Feuerwerk und auf Partys und Feiern zu verzichten. Tragen Sie durch ihr besonnenes, angepasstes Verhalten dazu bei, dass die Pandemie sich nicht weiter ausbreitet; schützen Sie sich und andere.

Verstärkte Präsenz von Ordnungsamt und Polizei

Die Polizei und das Ordnungsamt werden in der Silvesternacht mit einem verstärkten Kräfteansatz präsent sein und so für Sicherheit, die Beachtung der eingerichteten Verbotszonen sowie die Einhaltung der Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung sorgen.

Ein besonderes Augenmerk wird die Polizei neben der Einhaltung der Infektionsschutzregeln auf den Straßenverkehr legen. Dazu nehmen die Einsatzkräfte unter anderem den Wallring in den Fokus, um illegale und gefährliche Kraftfahrzeugrennen entschieden zu unterbinden.

Darüber hinaus betont die Polizei die Gefährlichkeit von Alkohol hinter dem Steuer. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol stellt eine unnötige und vermeidbare Gefahr für Leib und Leben dar. Auch das Fahren eines E-Rollers unter Alkoholeinfluss ist verboten. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist während des Lockdowns – also auch an Silvester und Neujahr – untersagt.

„Auch an Silvester werden wir konsequent gegen Störer und Straftäter vorgehen. Zögern Sie nicht, in Gefahrensituationen den Notruf unter 110 zu wählen.“

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