Böllerverkaufsverbot auch online – seit heute bundesweit

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Archivbild vom Silvesterfeuerwerk 2017 in Unna, Alter Markt. /Foto RB

Seit heute (22. 12.) st es amtlich: Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist bundesweit verboten – auch schon online bestellte Feuerwerksartikel dürden nicht mehr ausgeliefert werden.

Von dem Verbot betroffen sind laut Innenministerium „typische“ Feuerwerksartikel wie Raketen und Silvesterknaller.

Minister Horst Seehofer wird in der WELT (Onlineausgabe) mit der Mahnung zitiert: „Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren.“ Das Verkaufsverbot schütze die Krankenhäuser vor Überlastung.

Darüber gehen die Meinungen im Netz allerdings stark auseinander: Viele Kommentatoren befürchten, dass es jetzt erst recht zu Verletzungen kommen könnte, wenn sich Feuerwerksfans minderwertige und ungeprüfte Artikel auf anderen Wegen beschaffen oder gar selber basteln.

Komplette Böllerverbote haben bisher nur wenige Städte ausgesprochen: Unnas Nachbarstadt Hamm gehört dazu. Die Stadt Dortmund weist drei innerstädtische Verbotszonen aus, die Kommunen im Kreis Unna hingegen verzichten auf Feuerwerksverbotszonen.

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