Keine Böller-Verbotszonen in Unna

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Archivbild vom Silvesterfeuerwerk 2017 in Unna, Alter Markt. /Foto RB

Trotz harten Lockdowns über den Jahreswechsel hinaus: Es bleibt dabei.

Keine Böllerverbotszonen in Unna.

Die Kreisstadt

„… verzichtet am Silvestertag auf die Ausweisung von Verbotszonen für das öffentliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern und die Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen“,

heißt es in einer Pressemitteilung, heißt es un einer Pressemitteilung, die am Freitagvormittag (18. 12.) aus dem Rathaus kam.

Unna schlägt damit den entgegengesetzten Weg von Hamm ein, wo per Allgemeinverfügung ein komplettes, stadtweites Feuerwerksverbot verhängt wurde.

Die Stadt Unna betont freilich:

„In diesem Zusammenhang wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Coronaschutzverordnung der Ankauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik untersagt ist.

Zudem sieht die Coronaschutzverordnung für den 31. Dezember und 1. Januar ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot vor.

Das Ordnungsamt der Stadt Unna wird an Silvester die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung verstärkt kontrollieren.“

Anmerkung unserer Redaktion:

Da uns viele Lesernachfragen erreichten, hier noch einmal die konkreten Regeln laut NRW-Coronaschutzverordnung, gültig vom 16. 12. 2020 bis zum 10. 1. 2021:

  • Es herrscht Verkaufs- und Kaufverbot von Feuerwerksartikeln und Pyrotechnik, gültig im obigen Zeitraum;
  • das Verbot beschränkt sich naheliegender Weise nicht nur auf den stationären Handel, sondern auch auf Onlineanbieter.
  • Bereits vorhandenes Feuerwerk darf im Rahmen der kommunalen Einzelverfügungen gezündet werden.
  • Sprich: In Unna überall (unter Beachtung natürlich der Abstands-, Kontakt- und Ansammlungsgebote), in Hamm nirgends.

Lesen Sie dazu auch: Feuerwerksverbot in erstem Bundesland gerichtlich gekippt

7 KOMMENTARE

  1. Das Feuerwerksverbot im Umkreis von Altenheimen, Krankenhäusern und FACHWERKHÄUSERN ist vielen Bürgern nicht bekannt.
    Ich erwarte eine Kontrolle des Ordnungsamtes!!

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