20 Mio. € Überschuss dank Rekord-Gewerbesteuer – Daher steigt Unnas Gewerbesteuer jetzt weniger stark als geplant

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Bürgermeister Dirk Wigant (li.), Kämmerer Michael Strecker: Rekord-Gewerbesteuer führt zu weniger starkem Anstieg der Gewerbesteuer ab 2025. (Foto Stadt Unna)

„Der jetzt veröffentlichte und dem Rat zugeleitete Entwurf des Jahresabschlusses der Kreisstadt Unna weist mit einem bilanziellen Überschuss von rund 19,64 Millionen Euro auch für das Jahr 2023 ein hervorragendes Ergebnis aus.“

So formell überbringt die Stadt am heutigen Donnerstag die durchaus erfreuliche Nachricht, dass die Gewerbesteuer ab 2025 weniger drastisch steigen wird als vorgesehen.

Wir berichteten HIER über die Pläne.

Einen großen Anteil an dem Überschuss habe das Rekordergebnis von 50 Mio. Euro Gewerbesteuer, das vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs nicht zu erwarten gewesen sei, so Kämmerer Michael Strecker

„Allerdings resultiert dieses Ergebnis zu einem sehr großen Teil aus Nachzahlungen aus Vorjahren bis 2021″, beugt Strecker allzu großer Euphorie vor.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Datenlage wird dieses Ergebnis voraussichtlich nur sehr schwer zu wiederholen sein.“

Daneben habe die Stadt die gesetzlichen Möglichkeiten der sogenannten „Ukraine-Isolierung“ in einem Umfang von rund 4,3 Millionen Euro für eine weitergehende Ergebnisverbesserung genutzt.

„Der hervorragende Jahresabschluss 2023 hat positive Auswirkungen auf den erst kürzlich veröffentlichten Haushalt für 2024 und 2025“, verkünden der Kämmerer und sein Bürgermeister gleichwohl:

„Das versetzt uns nun in die Lage, die ab 2025 vorgesehene Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 25 v.H. auf dann 570 v.H. abzusenken.“

Bürgermeister Dirk Wigant betont: „Ich freue mich ganz besonders, dass die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes damit um mindestens 25 Prozentpunkte geringer ausfallen kann.“ Denn in Bezug auf die vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes könnten sich im Laufe des Jahres noch weitere Möglichkeiten ergeben:

„Das Land hat angekündigt, die Kommunale Haushaltsverordnung zu reformieren. Daraus sollen sich finanzielle Entlastungen der kommunalen Haushalte ergeben, die wir ebenfalls so weit wie möglich positiv in Richtung des Gewerbesteuerhebesatzes lenken wollen“, so Michael Strecker.

Noch immer unklar seien die Absichten des Landes NRW mit dem Umgang der mittlerweile unstreitigen und in ihren Ausmaßen durchaus erheblichen Belastungsverschiebung zwischen gewerblich genutzten Grundstücken und Wohngrundstücken im Zuge der Grundsteuerreform.

„Die Kommunen lehnen dabei die von der Landesregierung als Lösung für die kommende Wertverschiebung vorgesehene Differenzierung der Grundsteuer-B-Hebesätze ab. Die Kommunen sprechen sich im Gegensatz dazu für eine Messzahlanpassung auf staatlicher Ebene zum 1. Januar 2026 aus, wenn eine Messzahlanpassung zum kommenden Jahreswechsel nicht mehr möglich ist“, erklärt der Unnaer Kämmerer.

Pressemitteilung Stadt Unna

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