Neues Parkkonzept startet: Deutlich höhere Parkgebühren in Unna – Ticket-Wirrwarr an Massener Straße bleibt

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2014
Parken mit Parkschein entlang der Massener Straße in Richtung Kino. (Foto Rinke)

Mit dem heutigen Neujahrstag 2024 treten in Unna die von der Ratsmehrheit (CDU, Grüne, FLU) beschlossenen deutlich höheren Parkgebühren in Kraft, zugleich entfällt das bisherige Kostenlosparken für E-Fahrzeuge auf kommunalen Stellplätzen.

Und ebenfalls bleibt der Ärger an der Massener Straße mit zwei unterschiedlichen Parkplatzbewirtschaftern – eine Doppelung, die schon manchen Lindenbrauerei-, Innenstadt- oder Kinobesucher teuer zu stehen gekommen ist:

Denn der unbefestigte Parkplatz an der Massener Straße wird privat betrieben, die Stellplätze entlang der Straße bewirtschaftet hingegen die Stadt Unna. Entsprechend gibt es dort unterschiedliche Parkautomaten mit unterschiedlichen Gebühren und Tickets.

Wer nicht genau hinschaut, kassiert ein Knöllchen in Höhe von bis zu 40 Euro, obwohl er einen Parkschein gezogen hat – eben aber am falschen Ticketautomaten.

Die autoarme Innenstadt – Diese Parkregeln gelten ab dem 1. 1. 2024 innerhalb des Rings

Nein zum modifizierten Parkraumkonzept der Stadtverwaltung sagt der FDP. Diese hatte wie berichtet bereits ein eigenes Parkkonzept vorgelegt, das unter anderem kostenlose Parkzeiten in den Parkhäusern vorsah. Auch Wir für Unna (WfU) stimmte in der letzten Ratssitzung des alten Jahres gegen die deutlich erhöhten Parkgebühren. Die SPD enthielt sich, weil es nach wie vor kein digitales Parkleitsystem für Unnas Parkhäuser gibt.

Parkgebühren innerhalb des Ringes:

2,50 €/h

 Taktung: je angefangene Stunde

• zeitliche Begrenzung: 3 Stunden

Parkgebühren außerhalb des Ringes:

1,50 €/h

• Taktung: je angefangene Stunde

• Kurzzeitparktarif: 1,00 € für (die ersten) 40 Minuten (alternativ für die erste Stunde 1,00 €, danach für jede weitere angefangene Stunde 1,50 €; entsprechender Tarif in Parkbauten )

• keine zeitliche Begrenzung

Das Parkhaus an der Massener Straße war während der bisherigen Festa hochbegehrt. Immer wieder leuchtete die rote „Besetzt“-Anzeige auf. (Foto RB)

Parkgebühren in den Tiefgaragen und Parkhäusern der WBU:

Anhebung auf 1,50 €/h

•Taktung: je angefangene Stunde

Kurzzeitparktarif: 1,00 € für (die ersten) 40 min. (WBU prüft folgende Alternativen: für die erste Stunde 1,00 €, danach für jede weitere angefangene Stunde 1,50 €)

•einheitliche Tarifstruktur für alle Parkbauten der WBU

•Öffnungszeiten wie bisher

Reduzierung des Parkplatzangebotes:

• Bereits verplante Parkplätze: Parkplatz Schulstraße (in Teilen) Parkplatz Morgentor (komplett weg), Stellplätze Ullrichswall

Archivbild vom Sommer – der Parkplatz am Morgentor wurde mit der Umgestaltung zum „Bürgergarten“ beseitigt. (Foto Rinke)

• Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Wegfall weiterer Parkflächen innerhalb des Innenstadtringes in einem angemessenen Umfang und aus erforderlichen/ vertretbaren Gründen (Sicherheit, sinnvolle Nachfolgenutzung etc.) zu prüfen, z. B. Gerhart-Hauptmann-Straße, Hertinger Straße, Obere Husemann-Straße, Massener Straße (Busparkplatz), Niesenstraße, Nordring/Nähe ZIB

Parkraumkonzept Bewohner:

• Ausweitung der Parkflächen für Bewohner mit Parkausweis auf bis zu ca. 50 % reservierte Parkfläche

• Anreiz für Nutzung der Parkbauten Tiefgarage Neumarkt und Parkhaus Massener Straße, ggf. auch Tiefgarage am Bahnhof (zuständig WBU): 40,00 €/Monat.

Voraussetzung u. a.: Verzicht auf Bewohnerparkausweis, nur für Bewohner der Innenstadt, Angebot gilt für 1 Person und ein (angemeldetes) Auto (Nutzer), Zuweisung einer TG/eines PH)

• Gebühr für Bewohnerparkausweis120,00 €/Jahr (derzeit: 30 Euro im Jahr)

Parkleitsystem:

Prüfung der Einrichtung eines digitalen Parkleitsystems mit Restparkplatzanzeige, mindestens an den Tafeln am Innenstadtring

Einfahrt zum Ringtunnel Unna – für Radler verboten. (Foto M. Trillhose)

• Prüfung der Einrichtung von digitalen Anzeigetafeln an den Zufahrtsstraßen Morgenstraße, Kantstraße, Massener Straße,
Hertinger Straße und Wasserstraße.

• Einbindung der privaten Parkbauten, sofern von den Eigentümern gewünscht.

• Prüfung der Einführung einer Handy-App.

„Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Machbarkeit“

Schutz der Außenbezirke:

Erweiterung der Bewohnerparkzonen oder der Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibe oder Parkscheinautomat); Bewohnerparkzonen einrichten, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen vorliegen (die Bewohner sind ggf. zu beteiligen)

E-Fahrzeuge:

E-Autos parken auf gekennzeichnten Stellplätzen in Unna bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe kostenfrei. Eigentümer von Verbrennerautos müssen zahlen. (Foto A. Reichert)

Wegfall der Privilegierung für E-Fahrzeuge (KannVorschrift im EmoG), bisher 3 Stunden frei;

  • Einführung einer Höchstparkdauer von (ca.) 3 Std. während des Ladevorgangs (Parkscheibe erforderlich)

Weitere Maßnahmen:

• Einrichtung von Haltezonen oder eingeschränkten Halteverboten in der Nähe von ärztlichen oder ambulanten (Pflege-)Einrichtungen, soweit möglich

• Prüfung der Einrichtung von City-Hubs

• Prüfung der Einrichtung von (weiteren) Motorradstellplätzen

• Optimierung der barrierefreien Parkplätze, soweit möglich

• Vereinheitlichung der Höchstparkdauer bei Verwendung einer Parkscheibe

3 KOMMENTARE

  1. […] Abgesehen davon, dass damit eine Menge Verwaltungsaufwand wegfalle, habe kostenloses Parken auch einen hohen Werbewert für die Stadt, argumentiert der Bürgermeister. Seine Stadt ginge damit den umgekehrten Weg wie seine ca. doppelt so einwohnerstarke Nachbarstadt Unna. Dort trat zum Jahresbeginn das umstrittene neue Parkkonzept in Kraft. […]

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