„Jetzt sagen wir auch mal was zum Parkkonzept“: Stadt rudert teilweise zurück – Beschluss soll Ende Mai stehen

9
1337
Wegweiser zur Tiefgarage am Bahnhof vor der Einfahrt zum Ringtunnel. - Archivbild M. Trillhose

Auswärtige Besucher ausschließlich in Tiefgaragen und Parkhäuser – und Bewohner möglicherweise zum Teil auch. Denn oberirdische Parkplätze soll es in Unna künftig so wenige wie möglich geben.

Erstmals äußerte sich am Donnerstag (23. März) bei einer hybriden Pressekonferenz die Unnaer Stadtverwaltung in Person des Beigeordneten Markus von der Heide zu dem im Rathaus erstellten Entwurf eines neuen Parkraumkonzepts, das seit anderthalb Wochen hohe Wogen schlägt.

Wir für Unna (WfU), der City-Werbering-Vorsitzende Thomas Weber sowie die SPD hatten sich regelrecht entsetzt geäußert über die, so Weber,

„Brutalität und Radikalität“ des Konzepts, das einen Kahlschlag bei den oberirdischen Innenstadtparkplätzen bei gleichzeitiger drastischer Gebührenerhöhung und Parkzeitverkürzung vorsieht.

Die Grünen hingegen schickten kurz vor der heutigen Pressekonferenz eine umfassende Rechtfertigungs- und Verteidigungsschrift, in der sie ankündigen, sogar noch weiter zu gehen – und auch die Parkplätze außerhalb des Rings sukzessive bewirtschaften zu wollen. Sprich: auch dort soll das Parken künftig Geld kosten.

Man wolle sich als Stadt jetzt auch einmal äußern, eröffnete Markus von der Heide am Nachmittag die Pressekonferenz, an der auch Ordnungsamtsleiterin Heike Güse teilnahm.

Von der Heide legte heute zugleich eine Mitteilungsvorlage für die politische Diskussion vor, die in Teilen schon wieder von dem abweicht, was der Politik vor 14 Tagen als „Konzeptpapier“ vorgestellt worden war.

Parkautomat in Unna – Foto Archiv

So sind statt der zuvor klar benannten künftigen Parkgebühren für oberirdische Stellplätze – 3,60 Euro je Stunde bei höchstens 2,5 Stunde Dauer Parken, 120 Euro statt 30 Euro für einen Bewohnerparkausweis – in der neuen Vorlage nur noch „xx“ zu sehen.

Und einige Kritikpunkte des City-Werbering-Vorsitzenden Thomas Weber, der das Konzept im Interview mit Rundblick Unna als „absolut kontraproduktiv“ verurteilt hatte, sind in das neue Vorschlagspapier mit eingeflossen:

Wohl am erstaunlichsten war Markus von der Heides Verkündigung:

„Wir HABEN längst ein Parkleitsystem.“

Er meinte damit die Wegweiser am Ring und Anzeigetafeln an den Parkeinrichtungen selbst, etwa an der Einfahrt zur Tiefgarage am Bahnhof, ob dort noch Plätze frei seien oder eben nicht. Dieses vorhandene „Basis-Leitsystem“ werde „optimiert“, versicherte von der Heide auf Nachfrage.

Denn klar machte er, was das Ziel dieses neuen Parkkonzepts für die Unnaer Innenstadt ist:

Grundsätzlich so wenig Autoverkehr in die Innenstadt wie nur möglich zugunsten von höherer „Verweilqualität“.

Deshalb:

  • so wenig oberirdische Parkplätze in der Innenstadt wie möglich;
  • diese reduzierten Plätze sollen wiederum mit maximalen Möglichkeiten den Bewohnern zur Verfügung stehen – maximal möglich ist es rechtlich, 50 Prozent aller Innenstadtparkplätze als Bewohnerstellplätze auszuweisen. Das hat die Stadt vor.
  • Die auswärtigen Besucher hingegen sollen ins Parkhaus oder in die Tiefgaragen.

Um dies zu erreichen, kann man/muss man, so von der Heide

  • die oberirdischen Parkplätze reduzieren und deutlich teurer machen,
  • die Gebühren in den Parkhäusern nicht entsprechend anheben.

„Wir wünschen uns, dass autofahrende Besucher die Parkhäuser benutzen.“

Da es natürlich aber auch im Rathaus nicht verborgen geblieben sein kann, auf welch massive Kritik diese Ideen seit ihrem Bekanntwerden in der Öffentlichkeit stoßen, wies der Beigeordnete mehrmals in der Pressekonferenz wie in Verteidigungshaltung eine unmittelbare Verantwortung von sich:

Er handele im Auftrag der Politik, konkret im Auftrag von CDU und Grünen.

Denn denn die beiden Fraktionen hätten der Verwaltung die Aufgabe erteilt: Erstellt ein Konzept zur Änderung der Parkgebührenordnung – mit dem Ziel, den Autoverkehr in der Innenstadt und insbesondere den Parksuchverkehr auf das Notwendige zu beschränken.

„Diesem Auftrag sind wir mit dem vorgelegten Entwurf nachgekommen“,

so Markus von der Heide. Jegliche Kritik, schwang dabei mit, bitte an die CDU und diei Grünen.

Zugleich nannte von der Heide eine erstaunlich zügige Zeitvorgabe:

Er erwarte, dass das neue Konzept Ende Mai von der Politik beschlossen werde und dann zum Sommer dieses Jahres umgesetzt sei.

Parkraumbewirtschaftungskonzept soll Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöhen

Konkret geht es um die Frage, wie der „Parksuchverkehr“, bei dem Autofahrer im öffentlichen Straßenraum Parkplätze suchen und damit zu einer hohen Verkehrsbelastung in der Innenstadt beitragen, zu reduzieren ist.

„Hierzu müssen den Autofahrern Alternativen zu Parkplätzen an Straßen und Wegen aufgezeigt werden, beispielsweise in den Parkhäusern.“

Schon 2018 wurde durch ein unabhängiges Gutachten der Planersocietät angeregt, das Parken in den Parkhäusern günstiger zu gestalten als das Parken im öffentlichen Raum, um so die Innenstadt zu entlasten.

Parkhaus Neue Mühle bei der Eröffnung. Archivfoto: Trillhose

Die Stadt muss als Straßenverkehrsbehörde „stets zwischen dem Parkdruck, also der tatsächlichen Notwendigkeit von Parkplätzen in einem bestimmten Bereich, und dem Gemeingebrauch abwägen, also dem Recht eines jeden, auf einer Straße zunächst nach Belieben fahren und parken zu dürfen.“

Die tatsächliche Höhe der Parkgebührenerhöhung als auch der Bewohner-Parkausweise sei nun – ebenso wie weitere Vorschläge zum Parken in Unna – „Gegenstand der politischen Beratung und Diskussion“, heißt es in der heutigen Mitteilung der Stadt, die flankierend zur Pressekonferenz herausgegeben wurde.

Die konkreten Gebühren- und Zeitbegrenzungsvorschläge des Erstentwurfs – 3,60 Euro pro Stunde, maximal 2,5 Stunden und 120 Euro für einen Bewohnerparkausweis – wurden aus dem neuen Vorschlagspapier herausgestrichen.

…………………………………………………………………….

Sachstand Parkraumbewirtschaftungskonzept

Mitteilungsvorlage 792/23 (- wörtlich wiedergegebender Lesbarkeit halber haben wir allerdings die Gendersternchen entfernt)

Auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU wurde die Verwaltung gebeten, ein Konzept zur Änderung der Parkgebührenordnung in der Kreisstadt Unna zu erstellen. Ziel ist es, den Autoverkehr in der Innenstadt auf das Notwendige zu beschränken („autoarme Innenstadt“), um somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhöhung der Lebensqualität im Innenstadtbereich zu leisten.

Konkret möchten die Antragsteller im Sinne einer nachhaltigen, ökologischen und sozialen Stadtentwicklung das innenstadtnahe oberirdische Parken neu zuschneiden und so Anreize setzen, um zukünftig unmittelbar die Parkhäuser/Tiefgaragen anzusteuern und unnötige Parksuchverkehre zu vermeiden.

Die Verkehrsbelastung der Innenstadt sei zu einem großen Teil auf solche Parksuchverkehre zurückzuführen.

Innenstadtnah ständen fußläufig in Parkhäusern und Tiefgaragen Stellplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Diese lägen zentral an wichtigen Zufahrtsstraßen aus allen Richtungen und können von allen, die mit dem Auto nach Unna kommen, unmittelbar angefahren werden.

Hier gilt es, die Verkehrsströme in die Parkhäuser und Tiefgaragen zu lenken, um den Innenstadtbereich zu entlasten. Die entsprechende Anpassung der Parkgebührenordnung wäre etwa ein Baustein zur Zielerreichung, ebenso die Reduzierung des städtischen oberirdischen Parkplatzangebotes.

Bereits 2018 hat die Kreisstadt Unna das Planungsbüro Planersocietät damit beauftragt, für den Bereich der Innenstadt eine Parkraumuntersuchung durchzuführen.

Das Büro hat vorgeschlagen, den Parkdruck effizienter zu verteilen und das Parkraumangebot entsprechend den Nutzergruppen besser zu strukturieren.

Der Hauptansatzpunkt zur Attraktivitätssteigerung der Parkhäuser und Tiefgaragen sei die Parkraumbewirtschaftung, und zwar müsse das Parken dort günstiger sein als jenes im Straßenraum. Die Wegweisung/Lenkung des Parksuchverkehrs müsse flankierend hinzukommen.

Der Endbericht des Planungsbüros Planersocietät ist im Ratsinformationssystem hinterlegt. Mit der Vorlagen-Nr. 1235/18 wurde das Konzept im Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung am 20.11.2018, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehrsplanung am 28.11.2018 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2018 behandelt. Es kann an den jeweiligen Stellen eingesehen werden.

Nunmehr besteht mit dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen und CDU die Absicht, die Parkraumbewirtschaftung konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Verwaltung kann sich nachfolgendes Konzept vorstellen, um die o. g. Ziele zu erreichen.

Hierbei ist noch anzumerken, dass im Rahmen der Haushaltsklausuren alle Fraktionen über einen Zwischenstand des Konzepts informiert wurden. Sofern gewünscht, wurden Zwischenstände des Konzepts auch in den Fraktionen vorgestellt. Die Verwaltung ist und war auch stets bereit, die Fraktionen über das Konzept zu informieren.

Konzeptvorschlag der Verwaltung:

Parkgebühren

Um eine Lenkungswirkung in die Parkhäuser/Tiefgaragen zu erzielen, sollte die Gebühr in einer wirksamen Vertretbarkeit angehoben werden:

  • Die Parkgebühren werden im Innenstadtbereich außerhalb des Ringes (derzeit 0,60 €/h, Höchstbetrag 2,00 € – Parkzeit 3,20 Stunden) (auf xxx €/h) angehoben. Eine zeitliche Begrenzung sollte aufgegeben werden.
  • Die Parkgebühren werden im Innenstadtbereich innerhalb des Ringes (derzeit 1,50 €/h, Höchstbetrag 5,00 € – Parkzeit 3,20 Stunden) (auf xxx €/h) angehoben. Die Parkzeit sollte wie bisher auf einen Höchstbetrag begrenzt werden, so dass sich hieraus eine zeitliche Begrenzung ergibt.

Um die Lenkungswirkung zu unterstützen, bleiben die Gebühren in den Parkhäusern/Tiefgaragen der Wirtschaftsbetriebe Unna (WBU) auf einem niedrigen Niveau. Damit hat jeder Autofahrer weiterhin die Möglichkeit, kostengünstig, wie bisher, zu parken.

Es ist ferner zu überdenken, ob in den Parkhäusern/Tiefgaragen (WBU) evtl. eine andere Taktung eingeführt wird, um den Kurzzeitparkern ein zusätzliches Angebot zu unterbreiten.

Im Übrigen kann sich die Verwaltung vorstellen, die Parkdauer und damit die Gebühren für die oberirdischen Parkplätzen weiterhin jeweils von der gebuchten Parkdauer am Automaten abhängig zu machen.

Reduzierung des Parkplatzangebotes innerhalb des Ringes

Um das Ziel einer „autoarmen Innenstadt“ zu erreichen, soll das Parkplatzangebot innerhalb des Ringes reduziert werden.

Unter Beachtung der Zielrichtung des Parkraumkonzeptes wurden im Vorfeld bereits die Parkflächen an der Schulstraße, am Morgentor und am Ulrichswall überplant.

Der Parkplatz an der Schulstraße wird zunächst temporär zu einer Aufenthaltsfläche für die Bevölkerung („Reallabor“) umgewandelt.

Eine (dauerhafte) Umwandlung zu einer Aufenthaltsfläche erfährt die Parkfläche am Morgentor.

Die Parkflächen am Ulrichswall werden zugunsten der Einrichtung eines Fahrradinnenstadtringes aufgegeben.

Geplanter Radring Unna © Stadt Unna

Aus sicherheitsrelevanten Erwägungen für Fußgänger sowie für Fahrradfahrer können weitere Parkflächen in der Gerhart-Hauptmann-Straße, der Hertinger Straße sowie der Oberen Husemann-Straße entfallen. Weiterhin könnten Parkflächen in der Massener Straße (zugunsten einer Busstellplatzfläche), der Niesenstraße sowie am Nordring (Nähe ZIB) im Hinblick auf die Verkehrssicherheit aufgegeben oder bedarfsgerecht (z. B. Haltezone, City-Hub) umgewandelt werden.

Nutzergruppe: Bewohner

Da im Innenstadtbereich derzeit bereits Parkdruck für oberirdische Parkflächen besteht und dieser Parkdruck durch die Reduzierung des Parkplatzangebotes noch erhöht wird, ist auf die Bewohner ein besonderes Augenmerk zu legen. Um den Bewohnern diesbezüglich entgegen zu kommen, könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Eingeschränkte Parkerlaubnis in der Unnaer City, hier an der Burgstraße. – Foto Rinke

Wie derzeit geregelt, stehen die in der Innenstadt innerhalb des Ringes vorhandenen Parkflächen den Bewohnern zur Nutzung (neben der Allgemeinheit) zur Verfügung, die mit einem Bewohnerparkausweise überdies Vorteile beim Parken genießen.

Neu wäre, dass ca. 50 % dieser Parkflächen ausschließlich für Bewohner reserviert werden sollen, die über einen Bewohnerparkausweis verfügen. So stehen den Bewohnern exklusiv Parkplätze zur Verfügung.

  • Es ist beabsichtigt, den Bewohnern der Innenstadt innerhalb des Ringes (ggf. gegen Verzicht auf einen Bewohnerparkausweis) ein attraktives Alternativangebot (im Vergleich zum Dauerparktarif) für die Nutzung eines Stellplatzes in einzelnen Parkhäusern/Tiefgaragen (WBU) anzubieten. Hierfür wären die Tiefgarage Neumarkt und das Parkhaus Massener Straße sowie ggf. in begrenztem Umfang die Tiefgarage Bahnhof geeignet. Einzelheiten sind zu klären.

Nutzergruppe: Mobilitätseingeschränkte

Die Ausweisung von Behindertenparkplätzen (Merkzeichen „aG“) in ausreichender Anzahl ist notwendig.

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass diejenigen, die die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“ nicht erfüllen, ggf. Parkerleichterungen über den orangefarbenen Parkausweis „aG-light“ erhalten können, sofern sie hierfür die Voraussetzungen erfüllen.

Ferner sollte, sofern möglich, in der Nähe von ärztlichen oder ambulanten (Pflege-)Einrichtungen Haltezonen oder ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet werden, damit die in der Mobilität eingeschränkten Personen die Gelegenheit haben, in der Nähe ihres Zielortes auszusteigen.

Zu Vertretern des Behindertenbeirates wurde bereits vorab Kontakt aufgenommen. Eine abschließende Beratung erfolgt noch im Behindertenbeirat.

Bewohnerparkausweise

Bis 2020 waren die Gebühren für Bewohnerparkausweise bundeseinheitlich auf höchstens 30,70 € pro Jahr gedeckelt. Durch eine Gesetzesänderung wurde die Zuständigkeit auf die Länder übertragen. Das Land NRW hat die Deckelung aufgegeben. Bislang kostete der Bewohnerparkausweis in Unna 30 €/Jahr.

Die Gebühr ist angesichts der Bedeutung der Parkmöglichkeit und des wirtschaftlichen Wertes als sehr gering einzustufen, zumal die Kreisstadt für die Parkflächen auch die bauliche Unterhaltung trägt. Legt man nach dem Leitfaden „Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise“ von Zukunftsnetz Mobilität NRW, Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW und AGFS NRW einen geeigneten Maßstab nach den Kosten, dem Marktpreis oder dem Bodenrichtwert fest, wäre die Gebühr weit höher zu bemessen.

Um die Wertigkeit des öffentlichen Straßenraumes angemessen zu berücksichtigen, hierbei aber die Bewohner nicht übermäßig zu belasten, ist die Gebühr für den Bewohnerparkausweis (auf xxx €/Jahr) anzuheben.

Parkleitsystem

Die Lenkung des Parksuchverkehrs auf die Parkhäuser/Tiefgaragen ist durch eine Wegweisung zu gewährleisten. Eine Wegweisung als „Basisversion“ ist vorhanden: Es bestehen am Innenstadtring statische und digitale (einfache Form) Wegweiser zu den Einfahrten der Parkhäuser/Tiefgaragen, die in den Nebenstraßen in erforderlicher Weise fortgeführt werden.

Das Parkleitsystem sollte insbesondere in technischer Hinsicht optimiert werden (digitale Anzeige, ggf. Restplatzanzeige). Zudem sollte das Parkleitsystem auf die Einfallstraßen zum Innenstadtring erweitert werden, um den Parksuchverkehr frühzeitig zu lenken. Einzelheiten sind noch zu klären.

E-Fahrzeuge

Die Privilegierung für E-Fahrzeuge (bisher 3 Stunden unentgeltliche Parkzeit) sollte entfallen. Da die E-Fahrzeuge ebenfalls wie andere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor den öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen und ebenso der angestrebten Zielsetzung (etwa „autoarme“ Innenstadt, Parksuchverkehr) unterliegen, wird eine Notwendigkeit für eine Privilegierung nicht mehr gesehen.

E-Autos parken auf gekennzeichnten Stellplätzen in Unna bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe kostenfrei. Eigentümer von Verbrennerautos müssen zahlen. (Foto A. Reichert)

Gleichzeitig sollte für den Ladevorgang an den entsprechenden Parkplätzen eine (ausreichende) Höchstparkdauer vorgeschrieben werden.

Erweiterung der Bewohnerparkzonen oder der Parkraumbewirtschaftung

Im angrenzenden Bereich der Innenstadt, also außerhalb des Ringes, besteht in einzelnen Wohnquartieren bereits ein nennenswerter Parkdruck. Durch die anstehende Parkraumbewirtschaftung wird sich der Parkdruck möglicherweise nochmals erhöhen. Um einzelne Quartiere im Wege eines Verdrängungseffektes nicht über Gebühr zu belasten, müssen diese Quartiere durch geeignete Maßnahmen, etwa Ausweisung von Bewohnerparkzonen, Aufstellen von Parkscheinautomaten oder Ausweisung einer blauen Zone/Parkscheibe geschützt werden. Hierbei sind die jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten.

Weitere Maßnahmen

Die Ausweisung von sog. City-Hubs sind denkbar und werden von der Verwaltung geprüft.

Entsprechendes gilt für weitere Stellplätze für Motorräder.

Die Begrenzung der Höchstparkzeit bei Verwendung einer Parkscheibe sollte vereinheitlicht werden (z. B. max. 1 Stunde).

Der City-Werbering Unna wurde beim Parkraumkonzept beteiligt. (Anm. d. Red.: Diese Behauptung entspricht laut dem CWU-Vorsitzenden nicht der Wahrheit. Es fand keine vorherige Beteiligung statt. Es wurden lediglich nachträglich geäußerte Kritikpunkte in den jetzigen Entwurf mit aufgenommen.)

Das Konzept dient als Grundlage für die politische Beratung und Diskussion.

9 KOMMENTARE

  1. Bezeichnend für die Verwaltung dass heute der Presse ein Konzept mit fehlenden Zahlen präsentiert wurde.
    Allerdings soll die bisher genannte Parkgebühr von 3,60Euro ja bereits ein Kompromiss sein denn laut eigener Aussage der Grünen sollten da 5 Euro stehen. Insofern doch erst einmal wieder Bürgerberuhigung um es freundlich auszudrücken.
    Zum Konzept: Es ist zu begrüßen dass Grundsätzlich weniger Autoverkehr zugunsten von höherer „Verweilqualität “in Bereichen der Innenstadt stattfinden soll. Dazu reicht es aber das Klosterviertel ab CKU, den Nordring ab Arbeitsamt und das Burgviertel für den Autoverkehr zu sperren mit den von Herrn von der Heide genannten Ausnahmen.
    Der von den Grünen gewünschte Kahlschlag ist doch eher ideologisch gewünscht und ohne Vorteil zur „Verweilqualität“. Ebenso wie der Vorschlag Parkscheibenplätze wie z.B Bornekamp, Märkische Straße von 3 Stunden auf 1 Stunde zu reduzieren.
    Kunden die lieber 500m Hin- und 500Meter Rückweg in Kauf nehmen für die Besorgung einer Kleinigkeit werden nicht die 3 Stunden ausnutzen wie auch aus der Frequenz der abgestellten Fahrzeuge ersichtlich ist. Arztbesuche oder Behördengänge sind allerdings in einer Stunde meist nicht zu machen.
    Die vorgeschlagene Reduzierung dient somit eigentlich nur zur Füllung der städtischen Parkeinnahmen und widerspricht deutlich den Aussagen des vorherigen Bürgermeisters. (Soviel zu der Verlässlichkeit zum Geschwätz von Politik und Verwaltung.) Die Parkgebühren in den Parkhäusern werden nicht wie von Herrn von der Heide bleiben, schon gar nicht dauerhaft und ist eine weitere Verblendung (wiederum sehr freundlich ausgedrückt) der Bürger.

  2. Das gesamte Parkkonzept ist völlig unüberlegt. Insbesondere ältere und behinderte Menschen müssen sollen sich in Zukunft mit weniger stadtnnahen Parkplätzen abfinden. Dabei ist in keinster Weise darüber nachgedacht worden, daß viele dieser Menschen keinen Schwerbehindertenausweis haben, der zu einem Parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigt. Dennoch ist deren Behinderung aber schon so schwer, daß sie nur unter erheblichen Schwierigkeiten weite Wege gehen können.
    Die angedachten Gebühren sind erheblich zu hoch. Haben sich die Personen welche sich diesen Vorschlag ausgedacht haben, schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie sehr Menschen mit einer kleinen Rente und einem kleinen Gehalt ihr Geld zusammenhalten müssen? Ich glaube kaum.

    Zuletzt sei gesagt, daß die ÖPNV- Verbindungen in die Stadt dürftig sind, und dringend einer Verbesserung bedürfen, ehe man mit der Kettensäge an die Parkplätze geht.

    Das gleiche gilt für die Bürgersteige, deren Benutzung für viele Bürger eine Zumutung ist, die aber unbedingt neugestaltet werden müssen je mehr weite Wege die Bürger durch die Streichung von Innenstadtparkplätzen gehen müssen.

Schreibe einen Kommentar zu Parkplatz Schulstraße wird Park – City-Anwohner sprachlos: „Wo sollen wir denn jetzt parken?!“ | Rundblick Unna Antwort abbrechen

Please enter your comment!
Please enter your name here