Endlich wieder ins Fitnessstudio: Unter diesen Bedingungen darf wieder trainiert werden

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Beispielbild: Abgeflatterte Fitnessgeräte zwecks Abstandsgebots - hier im Fitnessstudio Check In Unna. (Archivbild RB)

Endlich wieder ins Fitnessstudio, Gewichte stemmen, Kraftausdauer trainieren. Die neue Coronaschutzverordnung NRW, die ab Freitag (28. Mai) die bisher gültige ablöst, schreibt fest, unter welchen Bedingungen die Studios wieder ihre trainingsbeflissene Kundschaft empfangen dürfen.

Die Fitnessbranche war zusammen mit der Gastronomie und der Kultur bereits vom sogenannten „Teil-Lockdown“ ab November 2020 betroffen, seit über einem halben Jahr sind die Studios nun schon geschlossen.

Unter welchen Bedingungen sie wieder öffnen dürfen, schreibt das Land NRW nun in seinem „erneut neuen“ Stufenplan fest. Dieser sieht 3 Öffnungsstufen vor, die von der jeweiligen 7-Tages-Inzidenz des betroffenen Kreises / kreisfreier Stadt abhängig sind:

  • Stufe 3 enthält Regeln für Inzidenzen zwischen 50,1 und 100 (darüber greift die Bundesnotbremse),
  • Stufe 2 ist für Inzidenzen zwischen 35,1 und 50,
  • Stufe 3 für alles unter Inzidenz 35 – ohne Limit nach unten, heißt, diese Einschränkungen greifen auch noch bei null Neuinfektionen.

Für den Kreis Unna gelten aktuell die Regeln der Stufe 3. Hier liegt zum heutigen Donnerstag, 27. Mai, am 1. Werktag die Inzidenz unter 50.

5 aufeinander folgende Werktage müssen es sein, bevor am dann übernächsten Tag die nächste Lockerungsstufe greift. Der Samstag gilt als Werktag. Damit wäre Stufe 2 im Kreis Unna frühestens Ende kommender Woche erreicht (der Donnerstag ist Fronleichnam und damit Feiertag).

Fitnessstudios dürfen auf Stufe 2 wieder öffnen (Inzidenz ab 50):

Wörtlich gibt die neue Coronaschutzverordnung dafür unter dem Passus Sport folgende Regelungen vor:

(3) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 sind … zulässig:

  1. im Freien die Ausübung von
    a) kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung,
    b) Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
  2. in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit die Ausübung von
    a) kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und
    anaerobes Schwellentraining),
    b) Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen…

Die Testpflicht (alternativ kompletter Impfschutz oder Genesung von Covid) entfällt für Fitnesshungrige erst auf der letzten Lockerungsstufe ab Inzidenz 35 – und selbst dort bleibt sie für hochintensives Ausdauertraining (z. B. IndoorCycling) bestehen:

So führt die neue Verordnung aus:

(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig:

  1. im Freien die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
  2. in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios die Ausübung von Kontaktsport
    mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit,
  3. in geschlossenen Räumen auch hochintensives Ausdauertraining (insbesondere IndoorCycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid
    wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind…

6 KOMMENTARE

  1. […] Der 5. Werktag ab heute (27. Mai) wäre der kommende Dienstag, 1. Juni. Am dann übernächsten Tag (dem Feiertag, Fronleichnam, bzw. dem folgenden Freitag, 4. 6.) könnte der Kreis zur Stufe 2 der Lockerungen übergehen. Mit Besuchen der Außengastronomie ohne Test, Freigabe der Liegewiesen und Nichtschwimmerbereiche in Freibädern und der Öffnung der Fitnessstudios (mit Test). […]

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