Wer wird wann mit was geimpft? Der Fahrplan für NRW – Schul-, Kitapersonal und Polizei rückt vor

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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute (1. März) den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Neu ist: Schul- und Kitapersonal sowie Polizisten rücken in die zweite Priorisierungsstufe vor und werden bereits ab dem 8. März geimpft.

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören,

  • darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita,
  • etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich
  • und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe.

Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche.

Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.
 
Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. Laumann:

„Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können.“


Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“
 
Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden.

Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem.

Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.

Quelle: Land NRW

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