Maske auch draußen: Wieso gerade in diesen vier Städten und in den anderen nicht?

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In "besonders belebten Bereichen" der Innenstadt Schwerte gilt nun die Maskenpflicht auch draußen. (Foto: Lukas Pohland / MeinSchwerte)

Mit der gestern aktualisierten Allgemeinverordnung für den Kreis Unna gilt in vier der zehn Kommunen im Kreis jetzt erweiterte Maskenpflicht – sprich: Maske auch draußen.

Sie gilt ab sofort in Fröndenberg, Lünen, Werne und Schwerte, aber auch dort nicht überall, sondern nur in ausgewählten, „besonders belebten“ Innenstadtbereichen.

In Fröndenberg ist dies nur ein einziger Bereich, der Arkadengang vor der Drogerie Rossmann, für Lünen wird hingegen in der Anlage zur Allgemeinverfügung gleich ein ganzes Sammelsurium von Straßen bzw. Straßenabschnitten aufgelistet, für die der ortsundige Innenstadtbesucher künftig nonstop Google Maps beim Citybummel benötigt.

Zahlreiche Leserinnen und Leser und auch unsere Redaktion fragten sich verständnislos: Wieso gerade diese vier Städte – und die anderen sechs nicht? Und wieso in diesen Städten gerade diese Straßen(stücke)?

Kreissprecher Max Rolke gab uns dazu auf Nachfrage am Dienstagvormittag (20. 10.) folgende Auskunft:

„Wir haben mit allen Städten und Gemeinden Rücksprache gehalten und um Rückmeldung geben, in welchen Bereichen die Maskenpflicht angeordnet werden soll. Die in der Allgemeinverfügung genannten Städte haben sich zurückgemeldet und Bereiche benannt.“ Die Auswahl der entsprechenden Innenstadtbereiche, so Rolke, haben die vier Stadtverwaltungen vorgenommen, „da diese die beste Ortskenntnis haben.“

Grundlage für die erweiterte Maskenpflicht bildet die Coronaschutzverordnung des Landes NRW §15a, Absatz 3, Satz 5: „Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 treten in den jeweiligen Kommunen die folgenden Regelungen in Kraft: […] die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen); […]“.

Rathausplatz Unna / Foto RB

Für Unna sagte uns Stadtsprecher Christoph Ueberfeld, dass die Verwaltung aktuell keinen Anlass dafür sehe, die Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung in der Innenstadt entsprechend auszuweiten.

„Wir waren wie alle anderen Städte und Gemeinden aufgefordert, diese Entscheidung für Bereiche der Stadt zu treffen, wo ,besondere Verdichtung´ erkennbar ist“, erläuterte uns der Kreisstadt-Pressesprecher die Vorgabe des Kreises. „Es ist aber derzeit nirgends eine ,Verdichtung´erkennbar, ausgenommen an den Markttagen auf dem Wochenmarkt, wo aber sowieso schon die Maskenpflicht gilt.“

Zunehmend, so der Eindruck der Stadt, tragen Passantinnen und Passanten in der Innenstadt die Maske freiwillig auch draußen. Das sei zu begrüßen, unterstreicht der Stadtsprecher, „wir werden das, so der momentane Sachstand, aber nicht zur Pflicht machen.

Ueberfeld abschließend: „Wir haben daher für die Stadt Unna entschieden, mit Augenmaß vorzugehen. Wir werden den Bürgern für den Moment keine weitergehende Maskenpflicht verordnen. Wir werden immer in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt schauen, was notwendig ist.“

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