Trotz Lockerungen weiter Maskenpflicht in der City

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Ab hier Maske bitte: Beschilderung auf der Massener Straße / Lindenplatz. (Foto: S. Rinke/ RB)

Die ab Sonntag (6. 6.) gültigen Lockerungen der Coronabeschränkungen im Kreis Unna bedeuten nicht, dass jetzt automatisch auch die Maskenpflicht in den Außenbereichen entfällt.

Denn: Ob in Innenstadtbereichen Mund-Nasenschutz getragen werden muss und wo genau, regeln die Städte und Gemeinden selbstständig.

Viele Städte – im Kreis Unna waren es im Oktober 2020 zunächst nur vier Kommunen – hatten schon lange vor dem Beschluss zur einheitlichen „Bundesnotbremse“ per Beschilderung Maskenzonen in ihren Fußgängerzonen ausgewiesen.

Diese sind weiterhin zu beachten, so lange die Schilder nicht entfernt sind.

UPDATE – Ob sie in Unna verschwinden – DAS SAGT DIE STADT

Die Vorgabe der Stadtverwaltung ist seit Ende vorigen Jahres, dass die Maske auch zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht abgenommen werden darf: Es sei denn, man sitzt an einem festen Platz in einem Außencafe oder -lokal.

Dafür ist seit dem heutigen Sonntag kein negativer Coronatest mehr nötig. Unna und der gesamte Kreis befinden sich jetzt in Öffnungsstufe 2 (vorher 3) der Coronabeschränkungen NRW.

Alle ab heute gültigen gelockerten Regeln haben wir hier zusammengefasst:

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