Die ab Samstag (15. Mai) geltende aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW hat Hoffnungen auf zügige Lockerungen enttäuscht. Im Gegenteil hält sie eine für viele sehr unangenehme Überraschung parat:
Denn sie reglementiert die Bürger und Unternehmen praktisch unbegrenzt, egal wie weit die 7-Tages-Inzidenz auch absinkt.
Das neue Zwei-Stufen-„Öffnungsmodell“ orientiert sich jetzt nur noch an zwei Inzidenzwerten: der 100 und der 50. (Oberhalb der 100 greift weiterhin – momentan befristet bis zum 30. Juni 2021 – die Bundesnotbremse.)
- Die erste Stufe wird in der neuen NRW-Verordnung klar definiert mit Inzidenzwerten „zwischen 100 und 50“.
- Doch bei der zweiten Stufe belässt es die Landesregierung bei der Formulierung: „Inzidenz unter 50″. Und „unter 50“ kann sowohl 49 als auch 0 bedeuten.
Damit schreibt die neue Verordnung fest, dass die Einschränkungen der Öffnungsstufe 2 auch dann weiter fortbestehen, wenn sich die Zahl an Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gegen Null bewegt oder sogar die 0 erreicht ist.
Denn es findet sich kein Hinweis darauf, was bei „Inzidenz 0“ geschieht.
Konkret zementiert diese neue Landesverordnung also unbegrenzt Einschränkungen wie die, dass sich privat höchstens 10 Personen aus 3 Haushalten treffen dürfen oder dass ein negativer Coronaschnelltest als „Eintrittskarte“ für Restaurant-, Fitness- oder Freibadbesuche Bedingung ist. Es sei denn, man ist vollständig geimpft oder kann eine überstandene Coronainfektion nachweisen.
Neu ist zugleich auch, dass ein negativer Schnelltest ab dem 15. Mai nun 48 Stunden gültig ist statt bisher 24 Stunden. Diese Neuerung zur Testung ist in § 4 der Verordnung eingefügt.
Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 gilt:
Private Veranstaltungen – Private Kontakte – Kultur
Freizeit – Sport
Einzelhandel – Gastronomie – Beherbergung
[…] Sie reglementiert bis zum Inzidenzwert 0 – diese Thematik greifen wir in DIESEM Artikel gesond… […]
[…] Jedoch machte sich am Wochenende Unmut darüber breit, dass die ab heute (15. Mai) geltende neue Coronaschutzverordnung NRW teilweise härtere Maßnahmen vorsieht als die […]
[…] Die „unter 50“ ist in der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW übrigens nicht nach unten begrenzt, daher gelten diese Einschränkungen theoretisch auch noch bei Inzidenz Null, wie wir berichteten. […]