Neue Coronabeschränkungen des Kreises gelten vom 8. bis 25. Oktober

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Striktere Regeln für Feierlichkeiten, dringende Empfehlungen für Schulen und Kitas. Die gestern vom Kreis Unna angekündigte Allgemeinverfügung wegen der stark gestiegenen Coronafallzahlen liegt jetzt vor. Sie tritt um Mitternacht in Kraft, gilt somit ab Donnerstag, 8. Oktober 2020 und ist zunächst bis einschließlich 25. Oktober befristet.

Der Kreis Unna hatte, wie gestern berichtet, nach eigenen Berechnungen die 7-Tages-Inzidenzzahl von 35 Fällen auf 100.000 Einwohner überschritten. Nach der Coronaschutzverordnung NRW müssen weitere konkrete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies tut der Kreis somit per Allgemeinverfügung.

Die zentralen Regelungen:

  • Private Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Teilnehmern sind  nicht mehr gestattet.
  • Turnierverbot für Kontaktsportarten (z.B. Fußball). Der laufende Liga- bzw. Spielbetrieb ist davon nicht betroffen. Ziel ist es, die Anzahl der Kontakte von Sportler*innen zu minimieren.
  • Außerdem gibt es die dringende Empfehlung, in Schulen eine Maske zu tragen, Unterricht nur im Klassenverband zu erteilen und auf Arbeitsgemeinschaften und andere Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts zu verzichten.
  • In Kindertageseinrichtungen wird dringend empfohlen, die Kinder ausschließlich in festen Bezugsgruppen über die gesamte Zeit zu betreuen. Das schließt auch die Zeiten des freien Spiels im Außenbereich und während der Mittagsverpflegung ein.
  • Die dringenden Empfehlungen für Schulen und Kitas gelten auch für Betreuungsangebote in den Herbstferien.

Landrat Michael Makiolla appelliert:

„Halten Sie Abstand, tragen Sie die Maske. Ich appelliere an Sie, den Kampf gegen das Virus als einen gemeinsamen Kampf von uns allen zu verstehen, den wir nur mit vereinten Kräften gewinnen werden.“

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