Zurück zu einer vorsichtigen „Normalität“.
Am heutigen Montag, 20. April, treten die vom Land NRW verordneten ersten Lockerungen der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die seit dem 18. März 2020 gültig ist.
Öffnen dürfen ab heute unter Beachtung von Hygienevorschriften und Abstandsregeln:
- Alle Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Dazu zählen auch die Kaufnett-Secondhandkaufhäuser der Diakonie in Unna, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Werne, Hamm und Arnsberg. Unter anderem ist zunächst nur eine kleine Notbesetzung des Personals dabei. Spendenannahme erfolgt kontaktlos an Lade-Rampen, die Cafés bleiben vorerst weiterhin geschlossen.
Unabhängig von der Größe:
- Bibliotheken und Büchereien,
- Autohäuser,
- Fahrradhänder,
- Möbelhäuser. Zubrüggen z. B. öffnet, Ikea noch nicht.
Bereits geöffnet bleiben durften und dürfen weiterhin:
- Baumärkte,
- Gartencenter,
- Lebensmittelmärkte,
- Wochenmärkte,
- Handwerksbetriebe.
Schulen:
- Weiterführende Schulen sollen von heute an die notwendigen Hygiene- und Abstandsvoraussetzungen schaffen, um am Donnerstag, 23. 4., mit dem Unterricht ihrer Abschlussklassen wieder beginnen zu können. Die Teilnahme daran ist verpflichtend. Daran gibt es scharfe Kritik. – Siehe unser Bericht über die aktuelle Anordnung des Schulministeriums vom Samstag, 18. 3.
Dienstleistungen:
- Frisöre dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.
Gastronomie:
- Lieferservice und Abholung bleibt erlaubt, ansonsten muss geschlossen bleiben.
Kirchen/Synagogen/Moscheen:
- Weiter geschlossen, Lockerungen nach dem 30. April sind in Aussicht gestellt.
Kitas/Spielplätze:
- Ausweitung der Notbetreuung ab 23. 4. auf weitere Berufsgruppen – weiter kein Regelbetrieb, Spielplätze weiter geschlossen.
Kontaktbeschränkungen und Ansammlungsverbot bleiben unverändert bestehen.
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