Kreis begrüßt im März 106 Neueingebürgerte: Jeder Zweite aus Syrien – 40 % wohnen in Bergkamen

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Deutsche Flagge - Archivbild, Rinke


Das Herkunftsland Syrien verfestigt seinen Spitzenplatz bei den Neueinbürgerungen in Deutschland und auch im Kreis Unna weiter.

106 Frauen und Männer aus dem Kreisgebiet Unna erhielten im März die deutsche Staatsbürgerschaft, 54 – also jeder zweite Neueingebürgerte – hat das Herkunftsland Syrien.

Die weiteren Neubürger mit nun deutschem Pass kommen aus

  • Afghanistan (8),
  • der Türkei und Vietnam (je 5),
  • Polen und dem Iran (4),
  • der Niederlande, Rumänien und Nordmazedonien (je 2)
  • sowie Algerien, Angola, Griechenland, Italien, Kolumbien, Kroatien, Pakistan, Somalia und der Ukraine.
  • 6 Neubürger war zuvor staatenlos.

Fast zwei Drittel der Neueingebürgerten wohnen in Bergkamen (40), es folgen Schwerte mit 29 und Kamen mit 15 Personen. 6 wohnen in Fröndenberg, jeweils 5 in Bönen und Selm, 4 in Holzwickede und 2 in Werne.

Passend zum Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, der am 26. Juni 2024 in Kraft tritt, führt der Kreis Unna den Online-Antrag für die Einbürgerung ein.

„Durch die Gesetzesänderung wird einem großen Anteil der ausländischen Einwohner des Kreises die Einbürgerung ermöglicht. Die Einbürgerungsbehörde rechnet mit 17.000 möglichen Anträgen.“

Durch das neue Angebot sollen der Weg zur Einbürgerungsbehörde erleichtert und lange Wartezeiten vor Ort vermieden werden. Wir berichteten HIER.

Ausländer in Deutschland – Zahlen und Fakten

Zum Stichtag 31.12.2023 waren 13.895.865 Personen im Ausländerzentralregister erfasst. Gegenüber dem Vorjahr (13 383 910) ist dieser Wert um 4 % gestiegen.

Die Anzahl Schutzsuchender betrug zum Stichtag 3.117.975. Im Februar 2024 wurden in Deutschland bereits 50.779 Asylanträge gestellt.

Die gesamte Statistik wird im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht.

168.545 Menschen mit insgesamt 171 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten haben sich 2022 deutschlandweit einbürgern lassen und damit den deutschen Pass erhalten. Das waren 28 Prozent mehr als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt mit.

Syrerinnen und Syrer machten schon 2022 mit einem Anteil von 29 Prozent die größte Gruppe der Eingebürgerten aus; das waren 48.300 Menschen. 

Viele von ihnen waren in den Bürgerkriegswirren seit 2014 aus ihrer Heimat nach Deutschland geflohen und hatten hier Schutz gesucht. Sie haben nun ein neues Zuhause gefunden und viele den deutschen Pass erhalten.

Die wachsende Zahl syrischer Menschen sorgt auch für Probleme, auf die der Islamwissenschaftler Ahmad A. Omeirate anlässlich der eskalierenden Clan-Kämpfe im Ruhrgebiet im Sommer vorgen Jahres in der „tagessschau“ hinwies.

Demnach stünden viele der nach Deutschland geflüchteten und jetzt hier heimischen Syrer in Opposition zum Regime des syrischen Machthabers Baschar al-Assad. „Mit der Hisbollah findet sich im Syrienkrieg aber eine libanesisch-iranische Miliz auf der Seite des Diktators Baschar al Assad wieder.“

Diese zutiefst verfeindeten Gruppen treffen nun in deutschen Großstädten wie im Sommer in Essen aufeinander. 

Der Islamwissenschaftlervermutet, das Assad-Regime wolle gezielt syrische Flüchtlinge in Konflikte verwickeln. „In der deutschen Gesellschaft sollen so Forderungen nach Abschiebungen provoziert werden. Wenn man aber nach Syrien abschieben will, muss man Assad als Verhandlungspartner akzeptieren.“

Schnellere Einbürgerung, Doppelpass als Regel: Bundestag beschließt reformiertes Staatsbürgerschaftsrecht

Die Regierungsparteien haben sich im Mai 2023 auf das neue Gesetz geeinigt. Im Januar wurde es im Bundestag verabschiedet. So ist mit einem Start des neuen Einbürgerungsgesetzes zum 01.06.2024 bzw. zum 01.07.2024 zu rechnen.

Der Integrationsrat Unna forderte zuvor von den heimischen Bundestagsabgeordneten, dass sie sich für eine vereinfachte Einbürgerung einsetzen.

 Wir berichteten HIER über den Antrag des Integrationsrates.

Archivbild – Quelle RB

Stichwort Einbürgerung

Dazu erläutert die Bundesregierung nach den noch gültigen Regeln:

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.

Einbürgerungstest

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist ein Einbürgerungstest zu bestehen.

Mit dem Einbürgerungstest werden in einem Einbürgerungsverfahren die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen. 

Die deutsche Auslandsvertretung informiert die betreffende Person über alle Modalitäten und den Zeitpunkt, wann sie den Test vor Ort bei der zuständigen Auslandsvertretung ablegen kann.

Die Zusammenstellung und Auswertung des Testes liegt allein in der Zuständigkeit des BAMF. Das Ergebnis wird später direkt dem Bundesverwaltungsamt übersandt. Danach wird abschließend über den Antrag entscheiden. Die Teilnahmebescheinigung mit der erreichten Punktzahl erhalten die Absolventen in der Regel zusammen mit der Einbürgerungsurkunde. 

Ausnahmen 

Kinder unter 16 Jahren müssen keinen Einbürgerungstest ablegen. Der Test entfällt auch, wenn sie die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. 

Die erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland kann auch anderweitig nachgewiesen, zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften.

Weiterführende Informationen zum Einbürgerungstest  

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen. Bei jeder Frage ist aus vier möglichen Antworten die richtige auszuwählen. Sind mindestens 17 Fragen richtig beantwortet, ist den Test bestanden. Auf die Auswahl der Fragen hat das Bundesverwaltungsamt keinen Einfluss. Das BAMF hat weitere Informationen zum Einbürgerungstest auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt [Direktlink: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html]. Dort kann man auch einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen.Die richtigen Lösungen stehen anschließend mit kurzen Hintergrundinformationen zur Ansicht bereit.

Der Onlinetest des BAMF ist kostenlos.


 

1 KOMMENTAR

  1. Gehen sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen.
    Islamisierung und Bevölkerungsaustausch existieren nicht.

    Ihr Blockwart

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