Halbes Monatsgehalt entfällt: Lohnfortzahlung bei Quarantäne läuft für Ungeimpfte in NRW aus

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Symbolbild Nein zur Coronaimpfung - Quelle Pixabay, Bearbeitung RB

Wie gestern von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann angekündigt, wird es nicht geimpften Menschen in NRW zunehmend „ungemütlich gemacht“. Die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen, bekannter unter Lohnfortzahlung, laufen zum 11. Oktober für Erwerbstätige ohne Covid-19-Impfschutz aus.

Die Landesregierung beruft sich auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes (§ 56 Abs. 1 IfSG).

Bei einer 14-tägigen Quarantäne bedeutet das den Verlust eines halben Monatsgehaltes.

Die Lohnfortzahlung endet für Nichtgeimpfte damit am selben Tag, an dem auch die bisher vom Steuerzahler finanzierten Bürgertests selbst bezahlt werden müssen.

Während sich die Landesregierung von diesen Maßnahmen einen „positiven“ Druck auf Ungeimpfte verspricht, sich doch zur Impfung zu entschließen, halten z. B. der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach oder der Grüne Oberbürgermeister von Tübingen, Palmer, solche Regelungen für absolut kontraproduktiv.

Lauterbach, sonst für den Ruf nach strengen Regeln bekannt, kritisierte am Donnerstagabend in der Fernsehtalkshow „Maybritt Illner“, dass die Streichung der Lohnfortzahlung Impfunwillige erst recht in eine „Jetzt gerade nicht!“-Haltung treibe und außerdem dazu führen werde, dass nicht geimpfte Menschen möglichst jede (wichtige) Testung vermeiden und sich der Kontaktverfolgung entziehen würden – damit sie nicht in Quarantäne müssen.

Denn ein halbes Monatsgehalt zu verlieren sei äußerst hart und aus Lauterbachs Sicht vollkommen unverhältnismäßig.

Ausgenommen von der gleichwohl für NRW beschlossenen Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung.
 
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann verteidigt diese harte Linie:

„Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun. Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass das Impfen ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist.

Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein – nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft.

Und ebenso muss klar sein: Wer sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder einer Schwangerschaft nicht impfen lassen kann, wird selbstverständlich weiterhin eben diese Unterstützung der Solidargemeinschaft erhalten.“
 
Das Land führt erläuternd aus:

„Bislang erhalten Betroffene, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, auch dann – entgegen dem Wortlaut des IfSG – eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Grund hierfür war ein in der Vergangenheit nicht flächendeckend zur Verfügung stehendes Impfangebot und die erst vergleichsweise kurze Zulassung der Covid-Impfstoffe. Mittlerweile steht ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung, so dass dieser Grund für diese Ausnahmeregelung entfällt.“

Bislang hat Nordrhein-Westfalen 120 Millionen Euro für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Abs. 1 IfSG aufgewendet.

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