IHK warnt vor „kaum kalkulierbaren Risiken“ des Lieferkettengesetzes für lokale Wirtschaft

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IHK zu Dortmund/Stephan Schütze.

Vor den negativen Folgen, die das jetzt ausgehandelte EU-Lieferkettengesetz für die Unternehmen haben wird, warnt Wulf-Christian Ehrich, stellv. Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund (zuständig für Dortmund, Hamm und den Kreis Unna).

„Auch die regionale Wirtschaft setzt sich für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein“, kommentiert Ehrich die am 14. Dezember erfolgte Einigung im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Europäischem Parlament, dem Rat der EU und dem Europaparlament auf die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD).

Aus Perspektive der Betriebe in Dortmund, Hamm und im Kreis Unna seien die vorgeschlagenen Regelungen „jedoch weder praxistauglich noch verhältnismäßig“, so sein Urteil.

Demnach sollen Unternehmen künftig nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei ihren Lieferanten und deren Geschäftspartnern im Ausland darauf achten, dass elementare Standards eingehalten werden – etwa das Verbot von Kinderarbeit und die Ausbeutung von Arbeitnehmern.

Dazu die IHK:

„Grundsätzlich ist zu beachten, dass indirekt auch hiesige KMU mit wenigen Beschäftigten betroffen sein werden. Diese Unternehmen sind oft Zulieferer für größere Unternehmen, die die Einhaltung dieser Gesetze in ihrer Lieferkette einfordern.

Der nun erzielte Kompromiss geht weit über die bisherigen Regelungen in Deutschland hinaus. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt derzeit nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter. Im kommenden Jahr soll die Schwelle auf 1.000 Beschäftigte sinken. Im europäischen Lieferkettengesetz soll diese auf 500 Beschäftigte herabgesetzt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt.

„Wir teilen das Ziel, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern“, betont der stellv. IHK-Hauptgeschäftsführer.

„Unternehmen sind so aber mit großer Rechtsunsicherheit, Bürokratie und kaum kalkulierbaren Risiken konfrontiert.“

Das wirke sich unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Kunden, Kooperationspartnern und Zulieferern aus, gibt Ehrich zu bedenken. „Es besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen wegen nicht erfüllbarer Anforderungen verstärkt aus einzelnen Märkten zurückziehen werden.“ Dies sei weder entwicklungspolitisch und noch mit Blick auf die erforderliche Diversifizierung von Lieferketten wünschenswert.

„Dass die Legislaturperiode bald endet, sollte nicht dazu führen, dass Kompromisse in mit heißer Nadel zulasten der Wirtschaft gestrickt werden“, kritisiert Ehrich.

PM IHK zu Dortmund

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