Soforthilfe auch für Unternehmen – Formulare gibt’s bei der Stadt

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Gefahr herrschte am 15. Juli an der Ruhr. (Foto: Anja Reichert/RB)

Die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 führte zu extremen Schäden in und an den Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen sowie landund forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Landesregierung NRW gewährt den Betroffenen eine Billigkeitsleistung.

Ziel dieser Soforthilfe ist es, die ersten finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern. Umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitpunkt entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen.

Die Billigkeitsleistung dient der Räumung und Reinigung von Betriebsstätten, dem kurzfristigen und/oder provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und Inventar, sonstigen Wiederanlaufausgaben sowie sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021.

Der Antrag auf Gewährung der Billigkeitsleistung kann ab sofort und bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Im Zweifel muss ein Nachweis erbracht werden. Begünstigte erhalten von der Stadt Unna bei positiver Prüfung einen Bescheid.

Von der Unwetterkatastrophe Betroffenen können den entsprechenden Antrag (zum Download) auf der Homepage der Stadt Unna herunterladen und ausgefüllt per Email an ordnungsamtstadt@stadt-unna.de senden oder im Empfang des Rathauses (ehemals Treffpunkt Energie der Stadtwerke) abholen und ausgefüllt dort auch wieder abgeben.

Quelle/ Stadt

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