
Parken auf dem Gehweg, egal ob vollständig oder teilweise, ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist durch entsprechende Beschilderungen ausdrücklich erlaubt.
Und auch jahrzehntelange regelwidrige Praxis ändert nichts daran, dass es nicht erlaubt ist. Das mussten in Unna und in vielen anderen Städten schon zahlreiche überraschte Anwohner erfahren, denen über Nacht plötzlich Knöllchen an der Windschutzscheibe prangten, bloß weil sie das getan hatten, „was sie schon immer getan hatten“, nämlich regelwidrig, aber von der Stadt geduldet den Gehweg zum Abstellen ihrer Fahrzeuge zu nutzen.
Entweder ganz oder teilweise, wie jetzt in der Handwerkstraße in Unna-Massen. Dort „haben wir immer halb auf dem Gehweg geparkt, um größeren Fahrzeugen das Befahren der Straße zu ermöglichen“, berichtet ein Anwohner der Straße.
Damit ist Schluss. „Jetzt ist das Ordnungsamt eingeschritten und hat alle verwarnt bzw. Bußgelder ausgestellt, damit die Fahrzeuge auf der Straße parken. Das ist nach Straßenverkehrsordnung richtig so“, weiß der Anwohner auch selbst.
„Aber nun kommt der Bauer mit seinem Trecker nur noch durch, indem er hupend die Anwohner darauf hinweist, dass Sie bitte ihre Fahrzeuge wegfahren sollen. Nennt man so etwas einen Schildbürgerstreich oder ist das einfach nur der Beamtenschimmel?“


Den Anwohner aus Massen würde die Meinung der Leserschaft dazu interessieren.
Seitens der Straßenverkehrsordnung liegt der Fall klar: Da Parken auf dem Gehweg in dieser Straße weder teilweise noch vollständig erlaubt ist, müssen Fahrzeuge auf der Straße abgestellt werden – sofern diese so breit ist, dass noch 3,05 Meter Platz zum Durchfahren bleiben.
Ist auch dies nicht der Fall, müssen sich die Anwohner andere Parkmöglichkeiten suchen: So mancher (etwa in der Innenstadt an der Mozartstraße) hat in Ermangelung von Stellfläche kurzerhand seinen vormals grünen Vorgarten planiert.
































Wenn die Autos keinen stören finde ich dass man es tolerieren sollte, Vorschriften hin oder her.
Nicht tolerieren sollte man, wenn sich Fußgänger vorbei quetschen, mit Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen.
Ich denke auch solange es keine Beschwerden gibt, also sich niemand vorbeiquetschen muss auch mit Kinderwagen etc. sollte das in solchen Wohngebiet Straßen irgendwo toleriert werden. Gerade wenn es sonst zu anderen Problemen kommt.
Leider ist uns persönlich und auch der Redaktion bisher kein Fall bekannt, in dem sich eine Stadt auf diese pragmatische Argumentation einließ. Es wird auch Parken auf Gehwegen sanktioniert, die faktisch von niemandem benutzt werden (können), weil sie vor einer Mauer enden. Einen solchen Fall gab es in Fröndenberg. Argument des Ordnungsamts: Wenn wir eine Ausnahme machen, machen wir ein Fass auf.
Wenn ein breites Fahrzeug, wie beispielsweise ein Trecker mit zwei Heuwagen am Haken, nicht durch eine Straße passt, die vorgeschriebene 3.05m Breite bietet, muss ein anderer Weg genommen werden.
Natürlich sollte auch so geparkt werden, dass kein für größere Fahrzeuge unpassierbarer Slalom entsteht.
Es ist aber auch möglich halbseitiges Gehwegparken durch das entsprechende Verkehrszeichen (315) und/oder Bodenmarkierungen zu erlauben.