E-Bikerin aus Unna ärgert sich: Auf gekennzeichnetem Fuß- und Radweg zweimal zum Absteigen gezwungen

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Foto: Privat

Für unsere Leserin Christiane ist diese Kombination nicht nachvollziehbar: Auf einer explizit als benutzungspflichtigem Radweg gekennzeichneten Wegeverbindung im Unnaer Süden wird sie gleich zweimal zum Absteigen gezwungen.

Eine Mail an die Stadt Unna blieb inzwischen seit drei Monaten unbeantwortet.

Christiane schreibt:

„Hallom liebes Rundblick-Team. Ich möchte Euch gern in meine Frage mit einbeziehen, da meine Email an die Stadt Unna vom 15.07.2026 bisher unbeantwortet blieb.

Vielleicht verstehe ich das Schild 241 auch schlichtweg nicht richtig?“

Christiane hatte an den Mobilitätsbeauftragten der Stadt folgende Frage gerichtet:

„Ich bin gerne mit dem E-Bike unterwegs und habe bezüglich der Talstraße eine Frage.

Wie Sie dem beigefügten Foto entnehmen können, ist das untere Stück als Fußgänger-und Radweg durch Schilder beidseitig gekennzeichnet. Dennoch ist es als Fahrradfahrer nicht möglich, weder von unten die Talstraße hochzufahren noch von oben runterzufahren, da man durch die angebrachten Stangen zum Absteigen gezwungen wird.

Vor einigen Wochen  war das Gestänge abmontiert, und man konnte dieses Stück bequem passieren, warum ist es nun wieder angebracht worden? 

Wenn man dieses Teilstück als Fußgänger- und Radweg kennzeichnet, warum kann ich es als Fahrradfahrer nicht so nutzen, sondern werde zum Absteigen gezwungen? 

Es ist eine Tortur, von unten kommend  abzusteigen, das Fahrrad um das Gestänge zu schieben, um dann oben das 2. Gestänge auch umschieben zu müssen. Das anschließende Aufsteigen aufs Fahrrad, um dann bei dieser Steigung der Talstraße überhaupt voran zu kommen, ist einfach nicht fahrradfreundlich.

Desweiteren zeigt mir Google Maps als Fahrradroute (wenn ich von der Gartenvorstadt kommend zum Südfriedhof möchte) als beste und schnellste Route die Talstraße zur Martinstraße und anschließend die Berta-von-Suttner-Allee an. Allerdings ist das Teilstück bergauf als Fußgängerweg ausgeschildert (kurz bevor auf der rechten Seite die Martinskirche ist), was mich immer wieder irritiert und verunsichert.“

Eine weiterreichende Recherche unserer Redaktion ergab das Folgende:

Verkehrszeichen 214 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) vs. Drängelgitter

Das Schild 214 kennzeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Fußgängern wie Radfahrern ist die Benutzung vorgeschrieben. Es vermittelt den Eindruck einer durchgängig befahrbaren Radverbindung.

Umlaufsperren (Drängelgitter) werden von Kommunen meist installiert, um den Verkehr an Gefahrenstellen einzubremsen (z. B. wegen – wie im konkreten Fall – starken Gefälles, unübersichtlicher Einmündungen oder zur Vermeidung, dass Radfahrer ungebremst in eine Querstraße/Körnebach-/Bahnstrecke einfahren).

Warum zwingt die Stadt zum Absteigen?

  • Die Kommune steht in der Verkehrssicherungspflicht. Bei starkem Gefälle (wie an der Talstraße) befürchten Städte Haftungsansprüche, falls Radfahrer ungebremst am Ende des Hangs mit Fußgängern oder einfahrenden Fahrzeugen kollidieren.
  • Kritikpunkt aus Sicht des Radverkehrs: Wenn die Geometrie der Sperre so eng ist, dass ein Befahren (selbst im Schritttempo) technisch unmöglich ist, widerspricht das dem Sinn einer modernen Radverkehrsförderung. Für E-Bikes (hohes Eigengewicht, oft breiterer Lenker) ist das Absitzen an Steigungen besonders beschwerlich.

Verwirrung durch Google Maps und Ausschilderung als Gehweg

Google Maps greift bei Fahrradrouten auf Algorithmen und teils veraltete OpenStreetMap-Daten zurück. Die App bewertet Gefälle und Streckenlänge, kennt jedoch häufig lokale Einschränkungen wie reine Gehwege oder Stufen nicht im Detail.

Wenn ein Teilstück bergauf rein als Gehweg (Zeichen 239) ausgeschildert ist (ohne Zusatzschild „Radverkehr frei“), dürfen Radler dort nicht fahren, sondern müssen schieben. Der Konflikt zwischen der Routenempfehlung von Google und der tatsächlichen Ausschilderung vor Ort führt verständlicherweise zu Verunsicherung.

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