Es klingelt nachmittags an der Haustür, zwei Polizeibeamte stehen auf der Schwelle, treten ein und zählen die Leute, die am Kaffeetisch sitzen…
Theoretisch ist das ab Samstag (24. April) möglich. Denn die dann in Kraft tretende bundeseinheitliche Corona-Notbremse (HIER alle Regeln für NRW und den Kreis Unna) nimmt empfindliche Eingriffe in mehrere Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger vor:
So schränkt sie auch die Unverletzlichkeit der Wohnung ein, die aus den bisherigen Coronaschutzverordnungen des Landes NRW stets ausdrücklich ausgeklammert war.
Damit ist es jetzt vorbei, zumindest bis zum 30. Juni – so lange ist das Bundesinfektionsschutzgesetz in seiner frisch verabschiedeten Fassung befristet. Wörtlich formuliert der Gesetzestext:
„§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung
(9) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wurde zur Unverletztlichkeit der Wohnung am Freitagmittag im Rahmen eines Pressebriefings von einem Reporter befragt. Ja, bestätigte der CDU-Minister, die sogenannte Bundesnotbremse beschränke auch die Kontakte im privaten Bereich, also im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon und im Garten.
Welche Konsequenzen die Bürger daraus zu erwarten haben? Darauf antwortete Laumann eher unverbindlich:
„Ich glaube jetzt nicht, dass wir in Nordrhein-Westfalen große Sonderaktionen machen, um zu klingeln und zu zählen, wieviel Leute in der Wohnung sind.“
Kontrolliert werde auf jeden Fall die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, antwortete der Minister auf eine weitere Frage zum Thema Polizeikontrollen. Genaueres dazu sei beim Innenministerium zu erfragen. Doch die Einhaltung dieser Regel – die in allen Regionen über Inzidenz 100 gilt, auch im Kreis Unna – müsse schon deshalb nachgeprüft werden,
„… damit die, die sich dran halten, nicht als die Dummen vorkommen gegenüber denen, die sich nicht dran halten.“
Pressekonferenz mit Minister Karl-Josef Laumann am 23. 4. 21 – zum Video HIER.
Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freizügigkeit, der Freiheit der Person:
Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“).
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit: Einschränkung etwa durch Zwangsimpfung
Die körperliche Unversehrtheit ist Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 2 Abs. 2 GG), kann jedoch durch spezifische Gesetze außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden. Beispielsweise können Menschen Blutproben zur Aufklärung einer Straftat entnommen werden. Die Erlaubnis dazu hat der Gesetzgeber am § 81a StPO (Strafprozessordnung) gegeben. Auch ein Seuchenfall kann dazu führen, dass nach § 20 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Menschen zwangsweise geimpft werden müssen. (Quelle Juraforum)
Grundrecht auf Freiheit der Person: Einschränkung etwa durch Ausgangssperre
Das Grundrecht der Freiheit der Person ist in Art. 2 Absatz 2 Satz 2 und Art. 104 GG sowie Art. 5 EMRK normiert und umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit. Art. 104 GG: (1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes … beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.
Dieses Grundrecht schützt demnach die Freiheit, einen beliebigen Ort aufzusuchen, sich dort aufzuhalten oder ihn zu verlassen.
Grundrecht auf Freizügigkeit: Einschränkung etwa durch Reiseverbote
Freizügigkeit bedeutet auf das Bundesgebiet bezogen das Recht, unbeschränkt durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen. Eine Eingriffsermächtigung, die ausdrücklich in Art. 104 GG vorgesehen ist, ist die vorläufige Festnahme bei dringendem Tatverdacht einer Straftat.
Quelle: Juraforum.de
Wir haben einen Virus, das wird nicht bestritten, aber waren die Viren in den letzten Jahrzehnten nicht so gefährlich (trotz zig Tausend Toten) wie dieser Virus?
Was jetzt abgeht in diesem Land ist unglaublich und entbehrt jeglicher Realität.Es geht nicht zum Wohle des Deutschen Volkes sondern nur um Unterdrückung und Macht !Sind die Behauptungen und Daten bezüglich der Pandemie jemals zu 100% wissenschaftlich bewiesen worden ? Ich denke mal NEIN !Wird etwas kritisch hinterfragt, was passiert dann ?Natürlich: ich bin Coronaleugner, Nazi, Verschwörungstheoretiker, Rechtsextremist, Lügner .usw
einfach nur widerlich
Z.Bsp. 900.000 – 1.000.000 Tote jährlich in Deutschland („80.000″ an oder mit corona“)
Ach ja, und Tom Buhrow ARD-Intendant:
Köln. „Bei uns sitzen Sie in der ersten Reihe“: Auf WDR-Intendant Tom Buhrow trifft der Werbespruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zumindest finanziell zu. Mit ca.367.232 Euro pro Jahr ist der Chef des Kölner Senders der Spitzenverdiener unter den neun ARD-Intendanten.
Was sagt uns das ? Last Euch weiter benutzen
Vielen Dank
Danke für Ihr Statement, Herr oder Frau Lohmann! Das musste ‚ mal gesagt werden!
Mein ganz besonderer Dank gilt auch dem Redaktionsteam von Antenne Unna und Ihrer sachlichen Information, wenn Sie u.a.durch Gegenüberstellung von Fakten diese ins Verhältnis setzen und so der Meinungsbildung der Leser Vorschub leisten, was ich bei vielen öffentlichen Medien vermisse!
Das Team von „Rundblick“ Unna dankt herzlich für die freundliche Bestätigung, Frau Feldmann. 🙂
Wer das Denken nicht beherscht, sollte es lassen!!!!!!!!
[…] den öffentlichen Raum beschränkt und der private Bereich davon ausgenommen, so schränkt das neue Bundesgesetz seit dem 24. April explizit das Grundrecht auf Unverletztlichkeit der Wohnung ein – zusammen mit drei weiteren […]
Guten Abend!
Wer geschäftsfähig und schuldfähig ist, kann die Regeln auch zu Hause ohne polizeiliche Kontrolle einhalten. Alle anderen brauchen die übergeordnete Kontrolle zu unser aller Sicherheit.
Wirksamer noch ist ein Rauchverbot ausser Haus und sich Absondern beim Essen und Trinken von mitgeführten Speisen und Getränken.
Ich frage mich, warum Spanien so wenige Neuinfektionen hat. Kann es daran liegen, dass ein positiver Test nach Schnell- oder PCR-Test im Labor bestätigt werden muss? Nur noch 500 Neuinfektionen am Tag. Könnte man hier auch mal machen. Heil Corona!
[…] egal ob öffentlich oder neuerdings auch im eigenen Haus und Garten, darf in allen Kreisen/kreisfreien Städten über Inzidenz 100 (praktisch also überall in der […]
[…] Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. […]
[…] Das neue Zwei-Stufen-„Öffnungsmodell“ orientiert sich jetzt nur noch an zwei Inzidenzwerten: der 100 und der 50. (Oberhalb der 100 greift weiterhin – momentan befristet bis zum 30. Juni 2021 – die Bundesnotbremse.) […]
[…] Erstmals ist die 7-Tages-Inzidenz an Covid-Neuinfektionen im Kreis Unna an diesem Samstag, 15. Mai, wieder knapp zweistellig. Mit 97,5 liegt sie unter dem Bundesnotbremsen-Schwellenwert 100. […]
[…] Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 94,7 (Datenstand 17. Mai 2021 – 3.11 Uhr) und damit am 3. Werktag in Folge unter dem Schwellenwert 100, der für das Inkrafttreten der Bundesnotbremse relevant ist. HIER berichten wir darüber. […]
[…] Dieses bis zum 30. Juni 2021 befristete hoch umstrittene Gesetz weicht vier Grundrechte temporär auf, darunter auch die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung. HIER berich… […]