„Sie parken falsch!!“ – nach 40 Jahren: In Massener Wohnstraße drohen jetzt Knöllchen

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Abrupter Park-Ärger an der Rostocker Straße im Unnaer Stadtteil Massen. (Foto: Privat / für RB)

„Sie parken falsch!!“

In schreiendem Signalgelb prangte diese wenig freundlich gehaltene Warnung der Stadt Unna an den Windschutzscheiben in einer Wohnsiedlung in Unna-Massen – letzte Warnung mit doppeltem Rufzeichen, bevor es Knöllchen setzt.

Perplex reagierten die Anwohner: „Aber wir parken doch seit 40 Jahren so!“ – Unerheblich, denn die Straßenverkehrsordnung kennt keinen Bestandsschutz.

Sie misst streng nach Zentimetern. Gemäß § 12 StVO ist Parken auf der Fahrbahn erlaubt, wenn noch mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite bleiben. Schon bei drei Metern und vier Zentimetern kann´s Knöllchen setzen: 35 Euro werden fällig, wenn ein Auto verbotsweise auf der Fahrbahn parkt.

Mit Zentimeterfragen hat man sich in besagter Wohnstraße, der Rostocker Straße in Massen, allerdings bisher nie beschäftigt. Man wohnte und parkte friedlich vor sich hin, seit mehreren Jahrzehnten. „Und jetzt soll das auf einmal verboten sein? Uns als Anwohnern platzt echt der Allerwerteste.“

Letzte Warnung des städtischen Ordnungsamtes in Signalgelb. (Foto Privat / RB)

Zu allem Überfluss entspringt der abrupte Ärger der direkten Nachbarschaft. Denn neuerdings, erzählt uns eine Anwohnerin, habe offenbar ein Nachbar etwas dagegen, dass alle in der Straße dort vor ihren Häusern parkten.

„Es werden Fotos von parkenden Autos gemacht und dann zum Ordnungsamt gesendet.“ Dieses schickte einen Mitarbeiter hinaus, der das Zentimetermaß zückte. Das Ergebnis: fiel zu Ungunsten der Nachbarschaft aus.

„Laut Messung des Herrn vom Ordnungsamt haben wir nur 2,90 bzw. 2,95 Meter Restbreite“, schildert eine Anwohnerin. „Wir haben keinen Plan, wann er gemessen hat. Die Müllabfuhr kommt hier auch immer durch. Parken wir Anwohner mal echt sch….se, mein Gott, dann schellen die netten Männer an und fragen, ob man mal eben wegfahren kann. Das war nie ein Problem.“

Ihr selbst, erklärt die Leserin, die sich mit diesem Ärger an uns wandte, könne die neue Rigidität eigentlich egal sein. „Wir haben um die Ecke einen Carport, insofern betrifft uns das gar nicht persönlich. Aber ein Nachbar hier ist gehbehindert und hat nicht den Luxus, auf eine Garage oder Stellplatz zurückgreifen zu können. Wo soll er parken???“

Der „Hammer“, erzählt die Massenerin, „war dann sowieso noch, was uns der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamts auf die Frage antworte, wo sie denn jetzt bitte alle parken sollten:

„Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass Sie Ihre Vorgärten in Parkplätze umwandeln müssen.“

– Unna, die Stadt des Klimanotstands und der ökologischen Verkehrswende…?

„Kann ja wohl nicht sein, dass es auf einmal angedacht ist, Grünflächen zu betonieren, oder sehen wir das verkehrt…?!“

Wir werden am Montag bei der Stadt Unna anfragen.

UPDATE, hier die Antwort der Stadt

Legendär wurde ist der endlos scheidende Park-Streit vor einigen Jahren an der Hammer Straße in Unna-Königsborn: Dort erlaubte die Stadt Unna seinerzeit wegen gefährlicher Enge zwischen parkenden und durchfahrenden Autos (vor allem Schwerlastverkehren) das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig (welches, sofern nicht explizit erlaubt, grundsätzlich verboten ist). Daraufhin beschwerten sich allerdings nun Fußgänger über den verschmälerten Gehweg. Im Endeffekt verbot die Stadt schlussendlich beides – das Gehweg- und das Fahrbahnparken. Sie wies unweit einen Platz zum Parken aus.

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4 KOMMENTARE

  1. Die strassenverkehrsordnung sagt aus wo kein Schild steht ist das parken inhalb geschlossener Ortschaft erlaubt. Ihr müsst nur zwischen jeden Auto so viel Platz lassen fürden Gegenverkehr.
    Und ihr dürft nur auf einer Seite parken also kein Slalom evekt. Den Fehler hatten wir hier gemacht
    Mfg
    Mario schwiderowski
    Hammerstr.

    • Nein, Mario, wo keine 3,05 Meter Fahrbahnbreite bleiben, ist es verboten. Bitte keine Falschbehauptungen in die Welt setzen. §12 StVO. VG!

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