Autos runter vom Gehweg – Stadt Fröndenberg greift durch

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Parken am Fahrbahnrand erlaubt, auf dem Gehweg verboten: Wie hier auf der Haßleistraße ist auf immer mehr Straßen in Fröndenberg vermehrt Slalom angesagt und Rücksicht geboten. (Foto RB)

Ob Nordstraße, Mühlenbergstraße oder Graf-Adolf-Straße in Westick: Plötzlich parken auf immer mehr Straßen in Fröndenberg die Autos am Fahrbahnrand und sind die Bürgersteige frei.

Das treibt einige ungeduldigen Autofahrer (momentan – noch) so auf die Palme, dass sie durchdringend hupend an den als Verkehrsbehinderungen empfundenen Fahrzeugen vorbeirauschen. Hingegen kommt einigen Anwohnern die neue Konsequenz ihres Ordnungsamtes sogar sehr entgegen – auch wenn sie zuvor selbst (halb oder komplett) auf dem Bürgersteig parkten, da sie fürchteten, den fließenden Verkehr sonst zu sehr zu behindern.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie das jedoch. Und so wirken die nun ordnungsgemäß auf der Straße parkenden Pkw dort, wo zuvor gern das Tempolimit missachtet wurde, nun als willkommene Verkehrsbremsen.

So etwa auf der Haßleistraße, wo das Ordnungsamt inzwischen auf der gesamten Länge bis zur Einmündung Mühlenbergstraße das Gehwegparken mit Knöllchen ahndet. 20 Euro (im Minimum) werden nun auch dort fällig, wo teils seit Jahrzehnten fast selbstverständlich der Gehweg in Teilen oder komplett als Parkfläche genutzt wurde. Die Stadt Fröndenberg duldete es stillschweigend, und nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“ herrschte in den betreffenden Nachbarschaften Übereinkunft darüber, dass niemand den jeweils anderen beim Ordnungsamt anschwärzt.

Zur Überraschung mancher wird die Behörde jetzt aber von sich aus aktiv und verteilt Knöllchen auch dort, wo buchstäblich jahrzehntelang aus Gewohnheit und Nichtahnung Gehwege beparkt wurden. Und zwar geschieht das im Rahmen der Sicherung der Schulwege.

Trotz wütenden Hupens mancher genervter Autofahrer ist das Parken hier von der Haßleistraße in Richtung Mühlenbergstraße am rechten Fahrbahnrand erlaubt, betont das Ordnungsamt.

Anwohner der oberen Haßleistraße zwischen Von-Tirpitz- und Mühlenbergstraße baten vorige Woche das Ordnungsamt um offizielle Klärung der Parkfrage. Denn die Fahrbahn auf dem betreffenden Teilstück ist zwar ausreichend breit, um darauf laut StVO parken zu dürfen; doch der Bus fährt dort entlang, eine Bushaltestelle liegt direkt gegenüber, und eine steile Kurve führt am Pflegeheim Villa Mauritius vorbei auf den den Mühlenberg bzw. von ihm herunter. Zudem fällt aufgrund sich überschneidender Verkehrsvorschriften absurderweise ausgerechnet das Teilstück direkt vor dem Altenheim aus der sonst durchgängigen Tempo 30-Order, die rundherum gilt, heraus. Entsprechend drückt dort mancher vor und der Kurve nochmal richtig aufs Gas.

Dennoch, so bestätigten jetzt zwei Behördenvertreter vor Ort, darf hier ganz normal am Fahrbahnrand geparkt werden: genauso wie fast auf der gesamten übrigen Haßleistraße, in der Gegenrichtung auf der Mühlenbergstraße und weiter die Paul-Loebe-Straße hinauf sowie schon seit Längerem auf der Nordstraße oder auch in Westick auf der Graf-Adolf-Straße.

Auf allen Straßen wurden einige kritische Bereiche als Sperrflächen mit weißer Farbe markiert oder mit absolutem Halteverbot versehen (gegenüber Einfahrten, direkt hinter Einmündungen). Generell aber, bestätigten die Ordnungsamtmitarbeiter den Anwohnern, dürfen sie ihre Autos überall dort auf am Straßenrand parken, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite ausreicht (mindestens 3,05 Meter) und die vorgeschriebenen Abstände zu Einmündungen, uneinsehbaren Kurven etc. eingehalten werden. Das gilt auch fürs Parken gegenüber einer Bushaltestelle, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die von den parkenden Fahrzeugen genervten Verkehrsteilnehmer müssen sich daher wohl oder übel mit den Einschränkungen arrangieren.

Die Gehwege haben frei zu bleiben. (Foto RB)

Auf dem Gehweg zu parken wird durch die Straßenverkehrsordnung – StVOnicht explizit verboten und muss daher aus anderen Regelungen gefolgert werden. Fahrzeuge sind laut StVO nämlich dazu verpflichtet, die Fahrbahn zu benutzen. Dies gilt für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. In der StVO ist auch geregelt, an welchen Stellen Fahrzeugführer halten und parken dürfen: Der Gehweg gehört nicht dazu. Auch ein Motorrad darf auf dem Gehweg nicht parken.

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