Dramastische Lage für Gastro im Kreis – Mindest-Kurzarbeitergeld gefordert

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Symbolbild Arbeitsagentur - Quelle NGG

„Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen.“

Alarmstufe Rot im Gastgewerbe. Angesichts weiter geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels – der Shutdown, der bis zum 14. 2. befristet ist, wird bis mindestens Ende Februar verlängert, das steht fest – fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG, Kreis Unna und Dortmund) ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro im Monat. Aktuell kommt z. B. eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld.

Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr 2020 angenommen hat. Damals meldeten 292 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Unna Kurzarbeit an – das sind 63 Prozent aller Betriebe der Branche im Kreis.

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 1554.

Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November.

Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“,

sagt Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Unna dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme.“

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro pro Monat einzuführen. Am Donnerstag, 11. Februar, debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema.

Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug.

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Torsten Gebehart.

Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG.

Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

Quelle: NGG-Region Dortmund

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