Transparenter mit Fraktionsgeld umgehen: AfD Schwerte scheitert an allen anderen Fraktionen

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Symbolbild einer Schweigemauer, KI-generiert

Die aus seiner Sicht üppige finanzielle Ausstattung der Fraktionen in den Stadt- und Gemeinderäten ist für den Schwerter AfD-Fraktionschef Hans-Otto Dinse nicht nur problematisch, sondern „ein Riesenskandal“. Um „diese Geldverschwendung in das Bewusstsein der Bürger“ zu bringen, stellte seine Fraktion jüngst wieder einen Antrag für den Schwerter Rat.

Er wurde von den anderen Fraktionen ausnahmslos abgelehnt.

Dinses Fraktion hatte folgenden Vorschlag gemacht:

Für nicht verbrauchtes Fraktionsgeld, das gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW nach Ablauf des Haushaltsjahres an den städtischen Haushalt zurückgezahlt wird, sollte die jeweilige Fraktion das Recht erhalten, selbst mitzubestimme, wofür das von ihr eingesparte Geld ausgegeben wird.

Beispiel: Die SPD-Fraktion behält aus ihren Fraktionsgeldern 2000 Euro übrig und überweist sie zurück an die Stadt. Sie darf Vorschläge machen, wie diese 2000 Euro ausgegeben werden. Die endgültige Entscheidung trifft unter Beachtung der kommunalrechtlichen Vorgaben der Kämmerer.

Zur Begründung erläutert die AfD:

„Da es sich um Geld handelt, die ursprünglich zur Erfüllung fraktionsbezogener Aufgaben bereitgestellt wurden, ist es sachgerecht und haushaltsrechtlich unbedenklich, den Fraktionen ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Dieses berührt weder:
• die Budgethoheit des Rates,
• noch die Bewirtschaftungsbefugnis des Kämmerers,
• noch die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -Wahrheit.

Vielmehr wird eine transparente, nachvollziehbare und zweckorientierte Verwendung der zurückgeführten Mittel ermöglicht. Die Entscheidungskompetenz der Verwaltung bleibt gewahrt, während den Fraktionen ein legitimes Mitwirkungsrecht eingeräumt wird.“

Als Ziele definierte Dinses Fraktion eine stärkere Transparenz der Öffentlichkeit gegenüber sowie die Motivation zu verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeld.

Keine andere Fraktion stimmte dem zu.

Fraktionsgelder – wer bekommt wieviel?

In Schwerte hatte eine Fraktion beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, weil das alte Modell größere Fraktionen bei den Personalkosten unfair bevorteilt hatte. Daraufhin hat der Rat ein komplett neues, transparentes System beschlossen.

Die aktuellen Sätze für die Fraktionen in Schwerte:

  • Sockelbetrag (Fixkosten): Jede Fraktion erhält pauschal 12.000 Euro pro Jahr.
  • Kopfbetrag (pro Mitglied): Für jedes Ratsmitglied der Fraktion kommen 1.700 Euro pro Jahr dazu.
  • Fraktionslose: Auch fraktionslose Ratsmitglieder erhalten zur Bewältigung ihrer Arbeit eine jährliche Zuwendung von 1.700 Euro.

Rechenbeispiel für Schwerte: Eine Fraktion mit 5 Mitgliedern erhält in Schwerte pro Jahr ein Budget von genau 20.500 Euro (12.000 Euro Sockelbetrag, 5 Mal 1700 Euro Kopfbetrag) für ihre Geschäftsführung. Sämtliche Beträge sind dynamisch an die jährliche Inflationsrate gekoppelt.

Unna:

In Unna wird die genaue Verteilung nicht direkt in der Hauptsatzung mit konkreten Euro-Beträgen genannt (dort wird nur der gesetzliche Anspruch geregelt), sondern dynamisch im jeweiligen Haushaltsplan der Stadt festgeschrieben.

  • Gesamtbudget: Im städtischen Haushalt der Kreisstadt Unna ist im entsprechenden Produktbereich (Kosten der politischen Gremien) ein jährlicher Gesamtpool von rund 180.000 bis 200.000 Euro für die Unterstützung aller Fraktionen vorgesehen.
  • Verteilungsprinzip: Da Unna mit rund 60.000 Einwohnern etwas größer ist als Schwerte (rund 46.000 Einwohner), liegen auch die Budgets der Fraktionen insgesamt ein Stück höher. Der Pool wird ebenfalls nach einem festen Sockelbetrag (für Miete, IT, Büromaterial der Fraktionsbüros) plus einem Pro-Kopf-Zuschuss für die über 40 Ratsmitglieder aufgeteilt.
  • Große Fraktionen (wie SPD und CDU) bewegen sich hier bei jährlichen Budgets im mittleren fünfstelligen Bereich, um auch Teilzeit-Geschäftsführer finanzieren zu können.

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