Trockenheit und Hitze: Kreis Unna beschränkt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen – Ruhr oder Lippe nicht betroffen

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Der Kortelbach im Bornekamp. Archivbild RB

„Der Sommer hat kaum begonnen und die Temperaturen haben bereits Rekordwerte erreicht. Der Frühling war zu trocken“, mahnt die Kreisverwaltung Unna.

Sie reagiert darauf, ebenso wie vor zwei Tagen der Märkische Kreis, mit einer Beschränkung der Wasserentnahme aus Gewässern.

„Im Normalfall ist die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern, wie Flüssen, Bächen und Gräben auch im größeren Umfang – also mit fahrbaren Gefäßen, Pump- oder Saugvorrichtungen erlaubnisfrei möglich“, erläutert der Kreis.

„Der ausbleibende Regen der letzten Wochen und die Prognosen für den Sommer insgesamt zwingen den Kreis Unna, diese Praxis bis zum 31. Oktober zu untersagen. Eine entsprechende Verfügung wird am Freitag, 10. Juli im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und tritt am Samstag, 11. Juli in Kraft.“

Ausnahmen

Erlaubt bleibt das Schöpfen kleinerer Mengen, etwa in einer Gießkanne oder im Eimer. Auch das Tränken von Vieh bleibt weiterhin möglich. Wer über eine ausdrückliche Genehmigung des Kreises verfügt, für den gilt das Entnahmeverbot vorerst nicht. Ausschlaggebend sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote bei Niedrigwasser.

Ausgenommen sind ebenso die Gewässer 1. und 2. Ordnung – Ruhr, Lippe, Emscher, Datteln-Hamm-Kanal. Hierfür trifft die Bezirksregierung Arnsberg in eigener Zuständigkeit Regelungen.

Bußgelder bei Verstößen

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung hat der Kreis Unna auf seiner Internetseite veröffentlicht. Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Quelle Kreis Unna

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