Silvesterpartys sind gestrichen. Skiurlaube sollen unterbleiben. Schulen und Kitas bleiben geöffnet, die Weihnachtsferien starten bundesweit am 19. statt am 23. 12.. Von Weihnachten bis Neujahr sollen die Kontaktregeln gelockert werden.
Und was zu ist, bleibt bis Januar weiter zu:
Freizeit, Sport, Fitness, Kultur und die komplette Gastronomie, auch über Weihnachten gibt’s keine Ausnahmen. Der am 2. November begonnene Teillockdown wird entsprechend verlängert.
Im Anschluss an die Bund-Länder-Konferenz zum weiteren Vorgehen in der Coronapandemie teilte Ministerpräsident Armin Laschet am Mittwochabend, 25. 11., in einer Pressekonferenz die gemeinsam getroffenen Entscheidungen mit.
Kontaktbeschränkungen:
Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden auf maximal 5 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis zu 14 Jahren fallen nicht unter die Regelung.
Teillockdown: bis Januar bleibt alles zu, was jetzt bereits zu ist.
Maskenpflicht: soll ausgeweitet werden auf die Bereiche vor den Geschäften und auf die Parkplätze der Geschäfte.
Einzelhandel: Für jeden Kunden müssen in Läden über 800 qm Verkaufsfläche künftig 20 qm Platz gesichert werden. Bedeutet, weniger Kunden gleichzeitig dürfen in die Geschäfte.
Weihnachtszeit:
Vom 23. 12. bis zum 1. 1. gelten erweiterte Kontaktbeschränkungen. Statt 5 Personen dürfen sich 10 aus verschiedenen Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Es gilt der Appell, sich auf den engsten Familien- bzw. Freundeskreis zu beschränken.
Der erweiterten 10-Personen-Regel bis Neujahr widerspricht ein wenig Laschets weiterer Maßgabe: „Nur engster Familienkreis – keine Silvesterpartys“.
Schulen: Letzter Schultag ist bundesweit einheitlich der Freitag, 18. Dezember. Armin Laschet bittet die Schülerinnen und Schüler, sich an diesen zusätzlichen freien Tagen bis Weihnachten „möglichst im häuslichen Umfeld aufzuhalten“.
Eine Abweichung von der grundsätzlichen Maxime des Präsenzunterrichts (Klassenhalbierungen mit teilweisem Homeschooling ab Klasse 8) soll bei hohen Infektionszahlen möglich sein. „Aber es soll kein Automatismus greifen“, betont der Ministerpräsident. Vielmehr solle das schulscharf nach Lage vor Ort entschieden werden.
Neudefinition von „Extrem-Hotspots“: Regionen mit einer Inzidenz von über 200 (dazu zählt momentan nach seiner eigenen Berechnung auch der Kreis Unna) sollen mit nochmaligen Verschärfungen reagieren. Konkrete Aussagen, welche das sein sollen, machte Laschet nicht.
Auf Skiurlaube sollen die Bürger möglichst bis zum 10. Januar verzichten.
[…] Alarmiert reagiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund mit Zuständigkeit für den Kreis Unna die gestern beschlossenen weiteren Corona-Verschärfungen. […]
[…] Die Entscheidung, dass das Café nicht mehr weiterbetrieben werden kann, fiel endgültig, nachdem gestern Abend eine Verlängerung des Teillockdowns (also auch für die Gastronomie) bis zum … […]
[…] Der 7-Tages Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner liegt nach eigenen Berechnungen des Kreises heute bei 203,6. Damit wäre der Kreis gemäß der gestern bundesweit definierten neuen Warnstufe für Regionen ab Inzidenz 200 ein „Extrem-Hotspot“. […]
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