Corona-Lockerungen: Wer ab heute öffnen darf

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Die Unnaer Innenstadt / Alter Markt. (Archivbild RB)

Zurück zu einer vorsichtigen „Normalität“.

Am heutigen Montag,  20. April,  treten die vom Land NRW verordneten ersten Lockerungen der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die seit dem 18. März 2020 gültig ist.

Öffnen dürfen ab heute unter Beachtung von Hygienevorschriften und Abstandsregeln:

  • Alle Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Dazu zählen auch die Kaufnett-Secondhandkaufhäuser der Diakonie in Unna, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Werne, Hamm und Arnsberg. Unter anderem ist zunächst nur eine kleine Notbesetzung des Personals dabei. Spendenannahme erfolgt kontaktlos an Lade-Rampen, die Cafés bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Unabhängig von der Größe:

Bereits geöffnet bleiben durften und dürfen weiterhin:

  • Baumärkte,
  • Gartencenter,
  • Lebensmittelmärkte,
  • Wochenmärkte,
  • Handwerksbetriebe.

Schulen:

Dienstleistungen:

  • Frisöre dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Gastronomie:

  • Lieferservice und Abholung bleibt erlaubt, ansonsten muss geschlossen bleiben.

Kirchen/Synagogen/Moscheen:

  • Weiter geschlossen,  Lockerungen nach dem 30. April sind in Aussicht gestellt.

Kitas/Spielplätze:

Kontaktbeschränkungen und Ansammlungsverbot bleiben unverändert bestehen.

Lesen Sie dazu auch: Unna an Tag 1 nach dem Lockdown – ein Bummel durch die Innenstadt

 

 

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