Es ist ein Punktlandung zum Start der Fußball-Europameisterschaft 2021. Für den Kreis Unna stehen die Zeichen auf größtmöglicher Freiheit seit Samstag, den 12. Juni.
Am 5. Werktag in Folge lag die Inzidenz an Corona-Neuinfektionen am 10. Juni (Donnerstag) unter 35. Sogar an der 20er-Marke kratzte der Wert schon – mit 21,8 gab das Robert-Koch-Institut (RKI) ihn an.
Schon einen Tag, bevor am Sonntag (6. Juni) die Öffnungsstufe 2 für den Kreis Unna startete, ging der Kreis schon auf Kurs zur dritten und letzten Stufe: Am vergangenen Samstag, 5. 6., war die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner erstmals seit vergangenem Sommer wieder unter 35 gesunken. Am heutigen Donnerstag, 10. 6., ist der fünfte Werktag in Folge geschafft.
Damit fielen nun am übernächsten Tag im Kreisgebiet die letzten Schranken, die die Coronaschutzverordnung fürs öffentliche Leben noch vorsieht. Seit Samstag, 12. Juni, gilt Stufe 1.
Diese letzten jetzt noch geltenden Beschränkungen müssen allerdings auch dann noch eingehalten werden, wenn die Inzidenz auf Null absinken würde. Denn nach unten definiert ist diese letzte der drei Öffnungsstufen nicht.
In Stufe 1 ist zum Beispiel für den Freibadbesuch und fürs Fitnessstudio kein Test mehr nötig. Private Partys dürfen wieder steigen, beim Restaurantbesuch drinnen fällt die Testpflicht weg, Kinos dürfen wieder öffnen (mit Test). Auch die Schwimmsporthalle am Bergenkamp in Unna öffnet am Montag wieder.
Die Regeln laut Coronaschutzverordnung NRW für Stufe 1 (Inzidenz U35):
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.
Partys
Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
- Was unterscheidet Partys von anderen privaten Veranstaltungen? Dazu erklärte das NRW-Gesundheitsministerium auf Pressenachfrage: „Die Unterscheidung zwischen Party und normaler Feier – mit weniger Infektionsrisiken – richtet sich nach Infektionsschutzgesichtspunkten vor allem nach dem geplanten Verhalten der Gäste. Soll zu (lauter) Musik getanzt werden und sind daher viele enge Kontakte ohne Mindestabstand erwartbar, handelt es sich um eine Party, die ähnlich problematisch ist wie der Besuch einer Disco o.ä. Daher sind diese Veranstaltungen nur unter eingeschränkten Maßgaben zulässig.“
Gastronomie
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 (das ist derzeit der Fall), ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.
Einzelhandel
Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg.
Freizeit
Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen.
Bordelle usw. dürfen mit negativen Test öffnen.
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen
Ab 1. September 2021:
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
Sport
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).
Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Test, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich (inkl. Fitnessstudiotraining).
Ab 1. September 2021:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.
Kultur
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
Ab 1. September 2021:
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Große Festveranstaltungen
Ab 1. September 2021:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist.
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Messen, Märkte
Ab 1. September 2021:
Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.
Beherbergung/Tourismus
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
Quelle: Coronaschutzverordnung Land NRW
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