Donald Duck im Eiscafé: Bei falscher Registrierung droht jetzt ein Bußgeld

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Pizza und Wein "outdoor" im italienischen Restaurant / Foto Archiv Rundblick

„Wie sieht das denn jetzt praktisch aus mit dem Bußgeld im Restaurant? Soll der Kellner die Polizei rufen?“ – „Der Wirt muss eine gewisse Plausibilität in dem Namenseintrag erkennen. Wer Donald Duck dorthin schreibt, ist im Zweifel nicht Donald Duck.“

Unfreiwillige Komik durchsetzte die Pressekonferenz von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am frühen heutigen Abend, 29. 9., im Anschluss an die Videokonferenz der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin. Wie möglichst einheitlich auf die vielerorts steigenden Coronafallzahlen reagieren?

Dazu teilte Laschet vor der Presse im Landtag mit, was fortan für NRW gelten soll.

Bitte registrieren: Wer im Café (hier Eiscafé Venezia in Unna) seine Daten falsch angibt, begeht fortan eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Sofern er/sie nach falscher Datenangabe gefunden wird… (Archiv RB)
  • Für die korrekte Führung der Listen zuständig ist der Wirt. Dieser, so Laschet auf die Frage, ob der Gastwirt beim Verdacht falscher Angaben denn die Polizei rufen solle, müsse in den Daten der Gäste „eine gewisse Plausibilität erkennen“. Dass Spiderman ein Eiscafé in Unna besucht oder sich Donald Duck mit Tick, Trick und Track zum Pizzaessen in Fröndenberg trifft, ist demzufolge wenig plausibel. Allerdings, so musste auch Laschet einräumen: Saugt sich ein Gast einfach einen völlig normal klingenden Namen nebst einer Phantasieadresse aus den Fingern, wird es „schwierig“ mit der Ahndung der Ordnungswidrigkeit.
  • Es soll keine flächendeckenden Kita- und Schulschließungen mehr geben. „Wir haben viel gelernt über das Lüften“, beteuerte der Ministerpräsident mit Blick auf die Schulen.

Lüften, dazu die inzwischen „eingeübten“ Hygienevorschriften, Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht wie bereits bestehend sollen unverändert Bestand haben. „Wir dürfen keinen zweiten Lockdown riskieren“, warnte Armin Laschet eindringlich.

Ministerpräsident Armin Laschet bei der Pressekonferenz im Landtag. (Screenshot / Quelle Land NRW)
  • Für private Feiern formulierte Laschet seinen Wunsch nach Differenzierung. Es gebe Feiern „mit 40, 50 Jugendlichen, die Party machen“, es gebe große, lange geplante Feste wie Hochzeiten oder runde Geburtstage, es gebe Feiern aus traurigen Anlässen wie Beerdigungen.

„Wir setzen darauf, dass die Bürger auf Feiern verzichten, die nicht nötig sind.“

  • Beschränkungen bei der der Teilnehmerzahl privater Feiern sollen vom Infektionsgeschehen in der jeweiligen Stadt bzw. im jeweiligen Kreis abhängen: Ab 35 Infizierte auf 100.000 Einwohner müssen die örtlichen Behörden gemeinsam Lösungen finden, sagt der Ministerpräsident. Ab 50 auf 100.000 Einwohnern dürfen nur noch 25 Personen gemeinsam feiern. Da dies in den eigenen vier Wohnungen und Häusern der Bürger weder kontrolliert werden kann noch soll, gilt für dieses häusliche Umfeld die Kontaktbeschränkung lediglich „als dringende Empfehlung“.

2 KOMMENTARE

  1. Aktionismus

    Die Regierung hat mehr oder weniger neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie erlassen.

    Unter anderem droht jetzt ein Bußgeld für diejenigen Restaurantbesucher und -besucherinnen, die auf der geforderten Namensliste falsche Angaben machen. Soweit so gut und theoretisch auch richtig. Wer jedoch noch etwas in der Realität lebt, kann über diese Bußgelddrohung nur lächeln. Wie soll das in der Praxis funktionieren? Dabei denke ich nicht einmal an stark frequentierte Lokalitäten wie beispielsweise in der Düsseldorfer Altstadt, wo der oft körperlich stark gebaute „Zappes“ eventuell noch die Ausweiskontrolle zur Überprüfung des Gastes mit der Eintragung „Daniel Düsentrieb“ vornehmen könnte. Theoretisch, denn rechtlich ist er zu solch einer Kontrolle überhaupt nicht befugt. Noch aussichtsloser wird die Prüfung dann, wenn die Aliasnamen aus Entenhausen durch wahrscheinlichere Varianten, wie zum Beispiel Meier, Müller, Schulze, Schmidt, ersetzt werden. Soll die Aushilfskellnerin jetzt zur Ermittlungskraft werden, wenn sie glaubt, dass der eingetragene Name nicht zur Person passt? Oder werden die ausgefüllten Listen noch vor Ort, zwischen Vorspeise und Hauptgang, durch Ordnungsamt bzw. Polizei geprüft? Selbst in diesem unvorstellbaren Fall stellte sich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit einer Personenüberprüfung, wenn keine konkreten Anhaltspunkte diese rechtfertigen. Was ist, wenn der Gast die Kontrolle verweigert, oder seinen Ausweis nicht mitführt? Mit der bloßen Abweisung des Gastes ist es dann nämlich nicht mehr getan, weil die „Tat“ durch den Falscheintrag bereits verwirklicht wurde. Wie sollen die weiteren Maßnahme dann durchgesetzt werden? Mit Gewalt etwa? Schlagzeile: Onkel Dagobert verprügelt Kontrollpersonal mit Gehstock. Denkbar auch: Wütender Donald Duck -so kennt man ihn- nach Falscheintrag von Sicherheitskräften beim Griechen festgenommen.

    Nein, hilfreich ist einzig die Förderung der Einsicht, dass der korrekte Eintrag in die Liste richtig und zur möglichen Nachverfolgung im Ansteckungsfall erforderlich ist. Alles andere ist praxisfremder Aktionismus.

    Bei einer Regierung, die solche Verordnungen ernsthaft als probates Mittel zur Corona Bekämpfung erläßt, sind Zweifel an der Gesamtkompetenz nicht nur erlaubt, sondern angebracht.

    Klaus Göldner

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