Hund auf B1 bei Hemmerde angefahren und schwer verletzt liegen gelassen – Verräterisches Indiz am Unfallort

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Die B1 (Werler Straße) in Höhe der Tankstation Hemmerde. (Foto RB)

Für das schwerst verletzte Tier kam jede Hilfe zu spät.

Die Kreispolizei Unna veröffentlichte am Dienstagnachmittag (11. August) einen Zeugenaufruf aufgrund einer Unfallflucht. Leidtragend war ein Hund.

Am frühen Morgen, kurz vor 2 Uhr, entdeckten Einsatzkräfte der Polizei auf der B1 (Werler Straße) in Höhe der Tankstation Hemmerde einen schwer verletzten Hund am Fahrbahnrand.

Daneben lag ein verräterisches Indiz: ein Fahrzeugemblem der Marke Dacia.

Die Polizisten stellten es sicher.

Für den Hund kam jede Hilfe zu spät, berichtet Polizeipressechef Bernd Pentrop. „Das unbeaufsichtigte Tier wurde vermutlich angefahren, verletzt liegen gelassen und musste vor Ort erlöst werden.“

Der bislang unbekannte Unfallverursacher flüchtete von der Unfallstelle. Wer hat verdächtige Beobachtungen gemacht oder kann nähere Hinweise zu dem gesuchten Fahrzeug geben?

Hinweise bitte an die Polizei unter 02303 921 3120 oder 921 0 oder per Mail an: poststelle.unna@polizei.nrw.de.

Quelle KPB Unna

10 KOMMENTARE

  1. Na toll, auf der Bundesstraße 1 wird ein streunender Hund angefahren und der Fahrer des beteiligten Fahrzeuges wird jetzt „gesucht“. Wegen was denn? Unterlassene Hilfeleistung bei einem streunenden Hund? Das ist sicher nicht strafbar. Unfallflucht? Da werden sich die Juristen streiten, ob hier überhaupt ein Verkehrsunfall laut Definition vorliegt. „Schuld“ ist hier eher der Besitzer des Hundes, falls es einen solchen gibt.

    • Sie sind falsch informiert, Rudolf. Abgesehen von der gänzlichen Empathielosigkeit Ihres Postings ist es strafbar, einem Wirbeltier grundlos Schmerzen zuzufügen und es bewusst Qualen auszusetzen. Hier liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, m.a.W. eine Straftat. Zum Rest Ihres Kommentars kann sich jeder Leser sein eigenes Bild machen. Hoffentlich werden Sie nicht selbst einmal angefahren und verletzt an einer Bundesstraße liegen gelassen.

  2. Rudolf, man lässt doch ein verletztes Tier nicht einfach achtlos liegen.
    Wird sich evtl. wegenm Tierquälerei verantworten müssen?
    Wird Wild angefahren und der Verursacher entfernt sich vom Unfallort, ist das eine Unfallflucht.

  3. Nun kommt mal wieder runter Leute. Natürlich ist das nicht schön, wenn ein Tier angefahren wird. Der Fahrer des Dacia hat das bestimmt auch nicht mit Absicht gemacht. Was hätte sich für den Hund geändert, wäre der Fahrer vor Ort geblieben? Wieviele frei laufende Tiere werden täglich entlang deutscher Straßen angefahren, verletzt oder getötet?! Nur weil das jetzt kein Igel oder Hase, sondern ein etwas größeres Tier war, löst man diese „Fahndung“ aus. Ist der Wert eines Tierlebens oder dessen rechtliche Bewertung abhängig von dessen Größe?

    • Für uns ist JEDES Leben, das auf den Straßen ausgelöscht wird, beklagenswert, Rudolf. Darüber können Sie sich hier gern nach Belieben weiterhin lustig machen. Wir beenden diese Diskussion mit Ihnen. Wiederholt sei: Der vorliegende Fall ist eine Straftat, ob Sie das nun lächerlich finden oder nicht. Schönen Gruß.

  4. Liebe Redaktion, zum Glück entscheiden nicht Sie, wann eine Straftat vorliegt und wann nicht. Nicht einmal die „sachverständige?“ Pressestelle der Polizei entscheidet das. Fragen Sie doch einmal bei der Staatsanwaltschaft nach, ob das Verlassen des „Kollisionsortes“ nach versehentlichem Anfahren eines herrenlosen Tieres als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ gemäß Par. 142 StGB zu werten ist.
    Natürlich werden Sie meinen Kommentar nicht veröffentlichen, da man ja weiß, wie Sie mit anderen Meinungen umgehen. Tatsache ist: Nach dem Gesetz ist der Hund eine „Sache“, wobei er sich nicht vom Igel, Waschbär, Katze pp. (die regelmäßig überfahren auf der Straße liegen) unterscheidet. Schönen Tag noch!

  5. Wenn man eine Sache beschädigt und sich mit seinem Fahrzeug entfernt ist es Unfallflucht.
    Das der Hund eine Sache ist wurde ja schon zugegeben.

    Einen Unterschied hätte es für den Hund gemacht wenn der Fahrer angehalten, nach dem Tier geschaut und einen Tierarzt oder die Polizei verständigt hätte.

    Die Schuldfrage darf da keine Rolle spielen. Man fragt sich aber doch was derjenige oder diejenige getan hätten, wäre es ein Kind gewesen.

    • Ein Hund gilt vor dem Gesetz nicht per se als „Sache“. Hier liegt eine STRAFTAT / Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil das Gesetz es verbietet, einem Wirbeltier grundlos Schmerzen und Leid zuzufügen. Davon abgesehen stimmen wir Ihnen mit jedem Wort zu.

  6. Ich will‘s noch einmal versuchen. Vielleicht befindet sich unter den Lesern ja noch jemand, der einen Sachverhalt differenziert beurteilen kann.
    Klar ist es eine Straftat, wenn ein Wirbeltier ohne Grund getötet wird, oder wenn einem Tier grundlos Schmerzen zugefügt werden.
    Es macht aber einen Unterschied, ob die Tat vorsätzlich begangen wird oder nicht. Das versehentliche Anfahren eines Tieres ist eben keine Straftat gegen das Tierschutzgesetz. Und noch einmal: Bei einem herrenlosen Tier liegt nicht einmal eine „Sachbeschädigung“ vor, die Voraussetzung für einen „Verkehrsunfall“ wäre. Es mag viele emotional berühren, aber so ist das nun einmal. Und es macht dann auch keinen Unterschied, um welches Tier es sich handelt. Vor dem Gesetz sind alle Wirbeltiere gleich. Der Vergleich mit dem Kind ist dabei völlig daneben, auch wenn die Redaktion des Rundblicks zustimmt.

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