Mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW gilt seit dem heutigen Samstag, 4. Dezember, die „2G-Regel“ auch fürs Einkaufen. In einen Großteil der Einzelhandelsgeschäfte in Nordrhein-Westfalen dürfen Menschen, die weder nachweislich gegen Corona geimpft noch von Corona genesen sind, nicht mehr eingelassen werden.
Kontrollieren müssen das die Geschäftsinhaber selbst bzw. muss das Personal auf die nötigen Zertifikate achten. Es drohen hohe Bußgelder.
Ebenso wie beim Lockdown im Frühsommer 2020 sind aus dem faktischen Zutrittsverbot für Ungeimpfte wieder verschiedene Branchen ausgenommen, die unter den „täglichen Bedarf“ fallen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern frei zugänglich sind. Lesen Sie HIER weiter.