Schneider (FDP) fordert schärfere und einheitliche Abschiebungen für NRW und zentrale Unterbringung Ausreisepflichtiger

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Für „smarte Integration“ und die konsequente Abschiebung Ausreisepflichtiger setzen sich die FDP-Landtagsabgeordnete Susanne Schneider aus dem Kreis Unna und die FDP-Landtagsfraktion NRW mit einer neuen Initiative im Landtag ein.

Der Antrag der Freien Demokraten soll, Zitat, „das schwarz-grüne Zuständigkeitschaos in der Migrationspolitik beenden“: Abschiebungen soll künftig das Land vollständig verantworten. Die Kommunen sollen sich auf die Integration von Menschen mit tatsächlicher Bleibeperspektive konzentrieren.

Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen schneller zurückgeführt werden. Zudem fordert der Antrag, dass die Bezahlkarte landesweit verbindlich gilt – ohne Opt-out-Regelung, damit staatliche Leistungen weniger leicht missbraucht werden können.

Zudem müsse es für Menschen ohne Bleibeperspektive zentrale Unterbringungseinrichtungen geben.

Susanne Schneider MdL. (Foto: Schneider)

Dazu erklärt Schneider, die auch Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion für Arbeit, Gesundheit und Soziales:

„Wer bei uns bleiben darf und sich an Recht und Gesetz hält, soll schnell Deutsch lernen, arbeiten und sich etwas aufbauen können. Wer aber kein Bleiberecht hat, muss unser Land auch tatsächlich verlassen. Beides gehört zusammen.

Geltendes Aufenthaltsrecht muss landesweit nach einheitlichen Maßstäben vollzogen werden, auch bei uns im Kreis Unna. Es kann nicht sein, dass Rechtsdurchsetzung von der Kommune abhängt.

Abschiebungen dürfen keine Frage der Postleitzahl sein.“

Das Land müsse deshalb für Rückführungen die Verantwortung übernehmen und insbesondere Straftäter und Gefährder mit höchster Priorität außer Landes bringen.

„Die Kommunen können ihre Ressourcen besser für eine gute Integration der Menschen einsetzen, die wirklich eine Bleibeperspektive haben“, fordert Susanne Schneider. „Nordrhein-Westfalen braucht klare, einheitliche Regeln – auch bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge: Sie soll verhindern, dass staatliche Leistungen ins Ausland überwiesen werden.

Durch die Opt-out-Regelung von Schwarz-Grün darf aber jede Kommune beschließen, auf die Karte zu verzichten und Geld herkömmlich auszuzahlen. Schluss mit diesem Flickenteppich!“

Auch in Unna gibt es keine Bezahlkarte, weil – so hieß es in der Begründung des Rates – die Zahl der Asylbewerber, die die Stadt laut dem Königssteiner Schlüssel aufnimmt, wegen der Anrechnung der Erstaufnahmeeinrichtung EAE Massen so gering ist, dass sich der Verwaltungsaufwand nicht lohne.

Link zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion NRW: https://fdp.fraktion.nrw/initiative/schwarz-gruenen-flickenteppich-beenden-smarte-integration-und-konsequente-abschiebung

3 KOMMENTARE

  1. Weiter so, liebe FDP!

    Es ist erfreulich zu lesen, dass inzwischen auch andere Parteien Themen aufgreifen, die viel zu lange nur von einer politischen Seite angesprochen wurden: einheitliche Regeln bei Abschiebungen, konsequente Rückführung Ausreisepflichtiger und eine verbindliche Bezahlkarte.

    Beim angeblich zu hohen Verwaltungsaufwand sollte man genauer hinschauen. Ja, die Einführung verursacht zunächst Aufwand. Verfahren müssen eingerichtet und Karten ausgegeben werden. Danach bleibt es aber bei der regelmäßigen Auszahlung festgelegter Leistungen. Diesen Aufwand sollte man gegen den Nutzen eines kontrollierteren Zahlungssystems abwägen.

    Auch über mögliche Anreize darf man sprechen. Sozialleistungen sind nicht automatisch der entscheidende Grund für irreguläre Migration. Aber wenn staatliche Leistungen als frei verfügbares Geld ausgezahlt werden, können Empfänger dieses Geld grundsätzlich auch selbst ins Ausland überweisen oder Angehörige dort unterstützen. Solche aus öffentlichen Mitteln finanzierten Geldflüsse sollte man bei der Ausgestaltung des Systems kritisch prüfen und, soweit rechtlich zulässig, begrenzen.

    Natürlich muss die Bezahlkarte praxistauglich bleiben. Für Schulausflüge, Klassenfahrten oder andere notwendige Ausgaben braucht es vernünftige Lösungen: begrenzte Bargeldauszahlungen, Ausnahmen oder direkte Erstattung. Das Bildungs und Teilhabepaket bietet hierfür bereits Möglichkeiten.

    Und jetzt bitte ich um Entschuldigung, dass ich den Gedanken noch weiterführe. Aber genau hier drängt sich ein wichtiger Folgegedanke auf:

    Wenn Behörden wissen, wohin Leistungen ausgezahlt werden, warum können ausreisepflichtige Personen bei Abschiebungen wiederholt nicht angetroffen werden?

    Beim Auszahlen wissen wir offenbar, wo jemand zu erreichen ist. Bei der Rückführung wird es plötzlich schwierig.

    Natürlich muss jeder Einzelfall rechtsstaatlich geprüft werden. Aber eine bestehende Ausreisepflicht sollte nach Abschluss des Verfahrens auch tatsächlich umgesetzt werden und nicht davon abhängen, in welcher Kommune jemand lebt.

    Schön, dass diese Themen inzwischen breiter aufgegriffen werden. Ein Rechtsstaat braucht nicht nur Regeln, sondern auch die Bereitschaft, sie konsequent und einheitlich umzusetzen.

  2. Einfach mal was machen. Nicht nur dieses ewige hätte könnte wenn dann…wer sich hier nicht integriert muss weg. Und sofort Leistungen streichen. Aber es gibt keine Verantwortlichen mit „Arsch“ in der Hose. Fürchten sich alle nur um sich selbst.

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