E-Scooterfahrer (15) in Kamen-Heeren bei Unfall mit Pkw schwer verletzt – Autofahrer ohne jede Einsicht

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Unfall mit Flucht und schwer verletztem Jugendlichem am Mittwoch, 16. September, in Kamen-Heeren-Werve – der Unfallfahrer ließ den 15-Jährigen am Unfallort zurück und zeigte sich später, als die Polizei ihn stellte, zudem sehr uneinsichtig, schildert die Kreispolizei Unna.

Folgendes war geschehen:

Ein 21-jähriger Autofahrer aus Hamm wollte gegen 15:40 Uhr vom Schotterweg zwischen der Kirche an der Heerener Straße und der Bushaltestelle „Denkmal“ nach liinks auf die Heerener Straße abzubiegen.

Dort fuhr zeitgleich ein 15-jähriger Kamener mit seinem E-Scooter über den Gehweg – entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, also doppelt verkehrswidrig. E-Scooter müssten, wenn kein Radweg vorhanden ist, auf der Straße fahren und natürlich in der richtigen Richtung.

Beides tat der 15-Jährige nicht. Der Autofahrer übersah ihn beim Abbiegen auf die Heerener Straße, der Pkw prallte mit dem E-Scooter zusammen, der 15-Jährige stürzte.

Er erlitt dabei schwere Verletzungen, so die Polizei Unna.

Der Autofahrer sei kurz aus seinem Pkw ausgestiegen, um sich nach dem Gesundheitszustand des 15-Jährigen zu erkunden – um dann jedoch wieder einzusteigen und fortzufahren in Richtung Bönen.

Während der Jugendliche schwer verletzt zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, konnte eine sofort hinzugerufene Polizeistreife den 21-jährigen Unfallfahrer in Bönen antreffen. Der junge Mann aus Hamm „zeigte sich alles andere als einsichtig“, so die Polizei, weshalb nicht nur sein Führerschein beschlagnahmt, sondern ihm zusätzlich mittels richterlicher Entscheidung die Weiterfahrt mit allen fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt wurde.

Quelle KPB Unna

1 KOMMENTAR

  1. Führerscheintheorie ist so eine Sache..fahren können alle, aber die Logik verstehen viele nicht. Hier ist der Rollerfahrer zwar verkehrswidrig gefahren, doch fuhr er auf der „Vorfahrtstraße“ (wennauch falsche Richtung). Der Automobilist hat in diesem Falle seine Sicherungspflicht schwer vernachlässigt, und dem Bericht nach handelt es sich um die „mein auto großer-i(s)ch hab(en) mehr recht“ (für ältere: wie Merzedes mit eingebauter Vorfahrt).

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