Der NRW-Landtag hat das sogenannte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der schwarz-grünen Landesregierung beschlossen. Besonders umstritten ist die darin vorgesehene Beweislastumkehr:
Wer eine Diskriminierung behauptet, muss künftig nicht beweisen, dass eine Entscheidung tatsächlich diskriminierend motiviert war. Es genügt bereits, Tatsachen vorzutragen, die eine Diskriminierung mit mehr als 50 % wahrscheinlich erscheinen lassen.
Anschließend muss der Landesbedienstete nachweisen, dass ausdrücklich kein Verstoß vorgelegen hat.
Genau diese Beweislastumkehr halten die FDP-Landtagsabgeordnete Susanne Schneider aus Schwerte und die FDP-Landtagsfraktion NRW für hochproblematisch. Die Freien Demokraten haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem diese Regelung vollständig gestrichen werden sollte, sodass wieder die allgemein üblichen Beweislastregeln gelten.
Susanne Schneider betont:
„Dieser wurde unter anderem mit der Stimme der CDU-Abgeordneten Ina Scharrenbach aus dem Kreis Unna in namentlicher Abstimmung abgelehnt.“
Dazu erklärt Schneider, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
„Das schwarz-grüne Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt auch nach den letzten hektischen Änderungen überflüssig, handwerklich verfehlt und schädlich für die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Die vermeintliche Schutzlücke gibt es nicht: Diskriminierendes staatliches Handeln ist schon heute zu Recht verboten und kann mit bestehenden rechtsstaatlichen Instrumenten angegriffen werden. Nordrhein-Westfalen braucht kein Bürokratiemonster und kein Misstrauensgesetz für den öffentlichen Dienst.

Der zentrale Konstruktionsfehler des LADG ist die Beweislastumkehr. Sie stellt rechtsstaatliche Grundsätze auf den Kopf. Wer im öffentlichen Dienst täglich schwierige Ermessensentscheidungen trifft, darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Es darf nicht sein, dass Landesbeschäftigte künftig beweisen müssen, etwas nicht gedacht oder nicht aus einem bestimmten inneren Motiv getan zu haben. Dieser Gegenbeweis kann in der Praxis kaum gelingen. Deshalb haben wir Freie Demokraten mit unserem Änderungsantrag den entscheidenden Korrekturvorschlag auf den Tisch gelegt: Wir wollten diese Beweislastumkehr ersatzlos abschaffen.
Bei der namentlichen Abstimmung über unseren Änderungsantrag hat sich gezeigt, wer wirklich an der Seite der Lehrer, Polizisten, Justizvollzugsbediensteten und Steuerfahnder im Kreis Unna und in Nordrhein-Westfalen steht: Die CDU und ihre Abgeordneter Ina Scharrenbach aus Kamen, die für die Beweislastumkehr gestimmt hat, stehe offenbar nicht an ihrer Seite, so Schneider.
„Wer den öffentlichen Dienst stärken will, darf ihn nicht mit neuer Rechtfertigungs-, Abkassier- und Misstrauensbürokratie überlasten. Für uns Freie Demokraten ist völlig unbegreiflich, warum die CDU diese grüne Trophäe mitträgt. Dieses Misstrauensgesetz ist ein schwerer Fehler.“

































Quo vadis, Germania?
Das Vorhaben der Landesregierung, zusammen mit der Absicht, im Deutschunterricht auch schriftliche Arbeiten in der Muttersprache zu ermöglichen, lässt nur einen Schluss zu:
DIese CDU als Steigbügelhalter linker Politik ist nicht mehr wählbar.
Ich befürchte, dass dadurch weitere Wähler zur AfD getrieben werden.
Der nächste Beweis das Wüst mit seinen Vasallen nicht mehr im Grundgesetz zu finden ist sondern eher rektal bei links grünen Fraktionskollegen.
Das LADG zeigt einmal mehr dass die Landesregierung nur noch aus Flachdenkern besteht die mittlerweile nicht mehr für voll genommen werden können von den Bürgern.