45-Jähriger in Bönen durch Schuss schwer verletzt: Polizei sucht mit Täterbeschreibung nach flüchtigem Schützen

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Ein Polizeihubschrauber wurde in die Suche nach dem flüchtigen Schützen eingebunden. (Foto: Th. Beckert)

In Bönen ist am Mittwochmittag (01.07.2026) ein Mann angeschossen und schwer verletzt worden.

Wie die Polizei am späten Nachmittag berichtete, kam es um kurz nach 13 Uhr in einem Gebäude an der Bahnhofstraße/Feldstraße zu einer Schussabgabe.

Dabei wurde ein 45-jähriger Mann aus Hamm schwer verletzt. Er wurde zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht. „Nach bisherigen Erkenntnissen besteht keine Lebensgefahr“, meldete die Polizei in ihrer Folgemeldung am Donnerstag, 2. Juli.

Trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen, für die auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt wurde, konnte der Täter bisher nicht gefunden werden.

Die Kreispolizei lieferte am Mittag des Folgetags folgende Beschreibung des Flüchtigen: 170-180 cm groß – 30-40 Jahre alt – sportlich/schlanke Statur – dunkles T-Shirt mit weißem Emblem auf dem Rücken.

Die Polizei Dortmund hat eine Mordkommission eingerichtet und die weiteren Ermittlungen übernommen.

Zeugen, die etwas beobachtet haben oder sonstige sachdienliche Angaben machen können werden gebeten, sich bei der Kriminalwache des Polizeipräsidiums Dortmund unter der Telefonnummer 0231/132-7441 zu melden.

Die Unnaer Polizeisprecherin Kira Linnenbrink hatte in ihrer Erstmeldung am gestrigen Mittwoch ergänzt, dass nach derzeitigem Stand „keine Gefahr für die Bevölkerung“ bestehe.

4 KOMMENTARE

  1. Na dann laßt uns doch mal alle raten. Könnte der Schütze vielleicht ein Mitbürger mit Migrationshintergrund gewesen sein? Ich frage ja nur ;-))
    Großeinsatz der Polizei, Hubschrauber und alles was an Einsatzmitteln sonst noch da ist. Fast jeden Tag ein neuer Fall. Später, nach langem Prozeß mit Gutachtern, Pflichtverteidigern pp., gehts ab in die Psychatrie. Und Michel zahlt!

  2. Genau Heinrich! Wird Zeit für den „Second Amendment“ auch für das Grundgesetz. Man sollte sich gegen die immer häufigere Gewalt derjenigen, die sich nicht an unsere Regeln halten wollen, angemessen zur Wehr setzen können. Dieses „Privileg“ steht heute fast ausschließlich denen zu, die einen Jagdschein haben oder einem Schützenverein angehören.

    • Nein, das ist nicht richtig.
      Sportschützen, Jäger und Waffensammler, also der überwiegende Kreis derjenigen, die WBKs (Waffenbesitzkarten) besitzen, dürfen ihre Waffen nicht zugriffsbereit transportieren und könnten sich somit nicht in adäquater Zeit zur Wehr setzen.
      Und sie dürfen ihre Waffen auch überhaupt nur dann, wenn es vom Bedürfnis umfassten Zweck dient, transportieren. Also auf dem Weg zum/vom Schießstand, Büchsenmacher etc.
      Mitglieder der Traditionsschützenvereine haben überwiegend keine WBK.

  3. Und der von M.B. genannte Personenkreis hält sich überwiegend an die Vorschriften, die dann noch nach schweren Straftaten mit Waffengewalt weiter verschärft werden. Problem nur: Diejenigen, die Böses im Schilde führen, halten sich an keinerlei Vorschriften, weshalb sich die gesetzlichen Maßnahmen immer an die Falschen richten. Hauptsache man tut so, als packe man das Problem an.

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