„Ist mir egal.“ Dass der Führerschein kassiert wurde. Er bekäme ihn ohnehin schnell wieder zurück.
Unbelehrbarer 18-Jähriger rast mit ca. 160 km/h über die B54
Am 16. Juni führten Dortmunder Polizeibeamte gegen 21 Uhr Geschwindigkeitskontrollen an der Ruhrallee (B54) in Richtung Innenstadt durch. Dass dabei der eine oder andere Autofahrer dabei mit zu hoher Geschwindigkeit gemessen wird, ist nicht unüblich, so ein Polizeisprecher.
„Doch der nachfolgende Sachverhalt wird den Einsatzkräften länger in Erinnerung bleiben.“
An der Kontrollörtlichkeit auf Höhe des Parkplatzes F2 „Dortmunder Hotel“ gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Um 21:05 Uhr raste ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf die Kontrollstelle zu.
Der Beamte „laserte“ das Fahrzeug und staunte nicht schlecht. Das Gerät zeigte eine Geschwindigkeit von ca. 160 km/h an. Wohlgemerkt bei erlaubten 60 km/h.
Mit einem Anhaltestab in der Hand betrat der Polizeibeamte die Fahrbahn und gab dem Fahrer ein eindeutiges Anhaltesignal. Doch der VW Golf fuhr nahezu ungebremst auf den Polizeibeamten zu. Dieser musste eine Ausweichbewegung in Richtung der Schutzplanke machen. Erst danach bremste der VW stark ab und kam schließlich zum Stehen.
Auf dem Fahrersitz saß ein 18-jähriger Dortmunder.
Als die Beamten ihm eröffneten, dass er Beschuldigter in einem Strafverfahren sei und der Führerschein sichergestellt werde, äußerte er spontan, dass ihm diese Maßnahme „egal“ sei. Schließlich sei ihm bereits vor wenigen Wochen der Führerschein durch die Polizei abgenommen worden.
Doch diesen habe er schnell wieder zurückerhalten.
Eine Recherche ergab, dass der Führerschein des 18-Jährigen tatsächlich vor wenigen Wochen durch die Polizei sichergestellt worden war. Der Grund für die Sicherstellung? Der junge Mann war doppelt so schnell durch die Innenstadt gerast, wie eigentlich erlaubt.
Gegen den 18-Jährigen haben die Polizeibeamten zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Einerseits wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und andererseits wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Ob der unbelehrbare Dortmunder seinen Führerschein noch einmal so schnell wiederbekommt ist unwahrscheinlich.
Weiterhin fertigten die Beamten einen Bericht für die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die die charakterliche Eignung des Dortmunders prüfen soll.
Quelle Polizei Dortmund




































