Nach hauchdünnem Votum: Politik soll für Höffner-Ansiedlung in Massen Bebauungsplan aufstellen

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Die Visualisierung der Höffner-Pläne. (Quelle Stadt Unna, Ratsinformationssystem)

+++ UPDATE am 7. 2., 20 Uhr – Schwarzgrün kippt den Ratsbeschluss um Stadtentwicklungsausschuss +++

Mit hauchdünner Mehrheit von einer Stimme fiel vor zwei Monaten, am 7. Dezember, im Unnaer Rat nach strittiger Debatte die Entscheidung für die Ansiedlung eines Möbelhaus-Servicestandortes an der Provinzialstraße in Massen. Die Investion ist 60 Mio. Euro schwer.

Das Votum wurde geheim abgehalten. Wie berichtet, hadern die Grünen mit der Abstimmungsniederlage, warnen vor einem „Monsterbau“.

Am heutigen Mittwoch, 7. Februar, steht die geplante Ansiedlung auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität. Ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ soll aufgestellt und die Bürgerbeteiligung eingeleitet werden. Jedoch hat der Investor selbst um Vertagung gebeten, da für kommende Woche bereits Gesprächstermine mit der Stadt terminiert gewesen seien.

Worum geht es?

Die KGG GmbH & Co. KG, Schönefeld hat Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für ein ca. 10 ha großes Grundstück zwischen B1 und der A44 gestellt.

Dort ist ein neuer Servicestandort (Auslieferung, Montage, Ausbildung, Lager, Service, Verwaltung und Kundendienst) für die Möbelhäuser der Höffner Möbelgesellschaft zu entwickeln.

Anlass und Ziele der Planung

  • Der Standort Unna, so heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt, „bietet der Vorhabenträgerin aufgrund seiner zentralen Lage sehr gute Möglichkeiten, um die Distribution und Wege zu minimieren.
  • Zur Unterstützung des stationären Handels soll mit der Investition in den Standort Unna insbesondere auch den Anforderungen des zunehmend durch das Internet und den Versandhandel geprägten Marktes Rechnung getragen werden.
  • Geplant ist hier die Errichtung eines gewerblichen Gebäudekomplexes, bestehend im Wesentlichen aus Hochregallager, Flachlagern, Anlieferhöfen, LKW-Werkstatt, Verwaltung und Werkstätten.
  • Am Standort in Unna sollen rund 300 Mitarbeiter, davon ca. 200 Servicekräfte im Bereich Montage, ca. 50 Auszubildende sowie weitere 50 Mitarbeiter in differenzierten Bereichen (Geschäftsführung, Verwaltung, Kundendienst, Werkstätten) beschäftigt werden.

Lage und verkehrliche Anbindung

Das Vorhabengrundstück bzw. das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes von Unna und ist allseitig von Verkehrswegen umschlossen: die B1 (L 821/Provinzialstraße) im Norden, die A 44 im Süden sowie die Massener Heide (K31) im Osten.

Die Flächen im Plangebiet werden mit Ausnahme der Randbereiche als Ackerflächen landwirtschaftlich genutzt.

Die Anbindung der Flächen an das überregionale Straßennetz soll im Nordosten durch eine neue Zu- und Abfahrt an die „alte“ B1 erfolgen.  Eigentümerin der für die äußere Erschließung erforderlichen Grundstücke und Straßenverkehrsflächen sind die Kreisstadt Unna und die Bundesrepublik Deutschland-Bundesstraßenverwaltung.

Zur Massener Heide (K31) ist eine Anbindung als Notzufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie für nicht motorisierte Verkehre vorgesehen.

Die geplanten baulichen Anlagen gliedern sich in drei Teilbereiche.

Das Hochregallager befindet sich mit einer Höhe von 44 m im Osten des Areals.

Daran westlich anschließend befindet sich der Anlieferungshof mit Warenannahme und Warenausgang.

Im Norden des Anlieferungshofes sind die Verwaltungseinheiten und der Zugangsbereich für Selbstabholer (click & coIlect) angeordnet.

Der unmittelbar an das Hochregallager westlich angrenzende Gebäudeteil ist zweigeschossig ausgebildet. Hier sind im Obergeschoss Werkstätten, Ausbildungs- und Sozialräume sowie weitere Lagerflächen angeordnet. Im Westen des Plangebietes ist ein Werkstattgebäude zur Wartung und Unterhaltung der Fahrzeuge vorgesehen.

Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die folgenden baulichen Nutzungen geschaffen werden:

1.    Betriebe und Anlagen, die dem Transport, dem Umschlag, der Lagerung (Lagerhäuser und Lagerplätze) und der Kommissionierung der in Möbelhäusern vertriebenen Gütern dienen sowie Anlagen, die der Teilmontage oder der Weiterverarbeitung (Zwischenproduktion) von Gütern unterschiedlicher Art dienen und im betrieblichen Zusammenhang mit den o.g. Tätigkeiten stehen,

2.    Betriebe und Anlagen, die ergänzende Dienstleistungen, wie Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Reinigung von technischen Systemen, Fahrzeugen und Flurförderzeugen, zum Gegenstand haben,

3.    Büro-, Verwaltungs- und Sozialgebäude,

4.    Verkehrsflächen und Stellplätze für Fahrräder, PKW, LKW, Sattelauflieger, Anhänger, Wechselbrücken, Container u. ä.;

5.    Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie sowie

6.    Tankstellen für betriebsinterne Zwecke.

Neben Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung werden im weiteren Verfahren Festsetzungen zur Grundflächenzahl, überbaubaren Grundstücksflächen, Baugrenzen, Gebäudehöhen etc. erfolgen.

Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

Die KGG GmbH & Co. KG ist bereit und wirtschaftlich in der Lage, das geplante Vorhaben umzusetzen und wird die Kosten zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nebst den erforderlichen Gutachten übernehmen.

Vor diesem Hintergrund soll nun der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Massen Nr. 004 „Servicestandort südlich der Provinzialstraße“

gefasst werden.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Standardverfahren durchgeführt und beinhaltet somit auch die Erstellung eines Umweltberichtes. Die Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit und Behörden erfolgen gemäß §§ 3 und 4 BauGB im zweistufigen Verfahren.

Klimarelevanz

… Die Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (sind) auch bei der Aufstellung des hier vorliegenden Bauleitplanes zu berücksichtigen. Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird auf diese Thematiken eingegangen und es wird geprüft, welche Festsetzungen oder Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden.


1.    Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Servicestandortes für die Möbelhäuser der Höffner Möbelgesellschaft im Bereich der Provinzialstraße in Unna-Massen zu schaffen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen. 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 151 teilw., 205, 243, 244, 245, 256, 257 sowie 389 teilw. der Flur 7 und das Flurstück 8 teilw. der Flur 5 in der Gemarkung Massen. Er ist in dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 5) dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Massen Nr. 004 „Servicestandort südlich der Provinzialstraße“.

2.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig an der Planaufstellung zu beteiligen. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben.

Quelle: Ratsinformationssystem Unna

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