„Terrorisiert von psychisch kranker Nachbarin“ – Betroffene in Unna verzweifeln

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Symbolbild verzweifelte Frau - Quelle Pixabay

„Liebes Rundblick Unna Team, ihr berichtet so viel auch über Täter-Opfer-Problematik…“

So leitet eine langjährige Leserin des Rundblicks folgende Schilderung ein, die von ihrer Grundproblematik keine Seltenheit darstellt.

Melanie G. berichtet:

„Seit etwa zwei Jahren werden wir von einer Nachbarin, die psychisch erkrankt ist, terrorisiert. Der mitgeschickte Brief ist nur einer von vielen in dieser langen Zeit…

Wie man unschwer lesen kann, geht es um allerlei blödsinniges Zeug und Vorwürfe, die alle an den Haaren herbeigezogen sind.

Noch eine Spur schlimmer ergeht es einem anderen Nachbarn, und da macht sie selbst vor den Kindern nicht Halt. Einbrüche und Sachbeschädigung gehen ebenfalls auf ihr Konto.

Wir alle sind machtlos, müssen unsere Grundstücke via Kameras sichern.

Die Briefe hat sie nachts eingeworfen, damit man sie nicht sieht. Hausverbot wurde für das gesamte Grundstück erteilt, was macht sie, sie schickt die Briefe mit der Post…

Laut Polizei können wir nichts machen, es stelle nicht mal eine Belästigung dar. Heißt, im Umkehrschluss wir müssen uns terrorisieren lassen, in Angst leben, dass noch mehr passiert, wir sogar körperlich attackiert werden, denn auch das hat sie in der Vergangenheit schon bei zwei anderen Nachbarn getan.

Weil sie psychisch krank ist, kann man nichts machen?! Hier werden Täter mal wieder besser geschützt als die Opfer…

Man muss Angst haben, wenn es an der Tür klingelt oder man zum Briefkasten geht, weil man nicht weiß, was einen erwartet. Ein Anwohner aus einer Nebenstraße, mit dem ich mich unterhalten hatte und der anonym bleiben möchte, hat sie wohl der Vergewaltigung bezichtigt und das mit so blühender Phantasie, dass er an Ort und Stelle zu Hause verhaftet wurde.

Sie schmeißt vor den Augen der Polizei Marmeladengläser aus dem Fenster, will damit einen Nachbarn treffen und die Polizei sagt: „Tja, für Psych KG reicht es nicht aus…“

Was muss denn noch alles passieren??

Das ähnliche Züge wie das Geschehen in Königsborn vor Kurzem, wobei jemand sein Leben verloren hat. (Anm. d. Red.: Ein Königsborner wurde mutmaßlich von seiner Expartnerin umgebracht, wir berichteten darüber.)

Auch da wussten die Behörden schon Jahrzehnte über die psychische Gesundheit der vermutlichen Täterin Bescheid. Aber als selbst kurz vor der Tat noch Stalking betrieben wurde und sogar eine erfundene Vergewaltigung vor Gericht landete, hat man von Seiten der Behörden nicht gehandelt.

Hätten sie gehandelt und die vermutliche Täterin (bis zur Verurteilung gilt ja die Unschuldsvermutung) in die Psychiatrie gesteckt, wäre der Verstorbene heute noch am Leben…

Ein Mensch, der für rationale Gedanken nicht mehr zugänglich ist, ist eine Gefahr für alle anderen und gehört eingesperrt.

Und genauso ist es auch hier, hier haben einige Leute Angst, dass als Nächstes genau das passiert.

Warum schreiten die Behörden da nicht weiter ein und schützen die Opfer und nicht noch die Täter? Muss immer erst jemand zu Schaden kommen, bevor Behörden tätig werden??

Liebe Grüße, Melli…“

Das sagt die Polizei

Laut Polizeisprecher Bernd Pentrop ist bei sogenannter „Fremd- und/ oder Eigengefährdung eines Menschen“ grundsätzlich das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt zuständig.

Die Polizei werde nur im Rahmen von Amtshilfe tätig.

„Grundsätzlich gilt aber“, so unterstreicht Pentrop:

„Wenn es zu Gefahrenlagen oder Straftaten kommt, egal von welcher Person ausgehende, ist die Polizei immer der richtige Ansprechpartner. In dringenden Fällen gerne über „110“ kontaktieren.“

Aufnahme auf Rechtsgrundlage des PsychKG

Nicht jeder, der sich in psychiatrische Behandlung begibt, macht das freiwillig. Manche Menschen werden auch auf Rechtsgrundlage des PsychKG – das steht für Psychisch-Kranken-Gesetze – eingewiesen, entweder auf Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, auf Veranlassung des zuständigen Ordnungsamtes oder durch das Amtsgericht.

Auch Patienten, die auf Grundlage des PsychKG und gegen ihren Willen eingewiesen werden, haben ausdrücklich bestimmte Rechte.

  • Spätestens am Tag nach der Aufnahme muss ein Richter entscheiden, dass der Eingewiesene auch weiter in der Klinik untergebracht werden soll. Andernfalls kann der Betreffende die Klinik auf eigenen Wunsch sofort verlassen.
  • Mit der Klinik werden „einvernehmliche Lösungen“ gesucht, ob der Patient die Unterbringung stundenweise verlassen darf. Dabei werde darauf geachtet, dass sowohl der Patient selbst als auch andere geschützt werden.
  • Der Patient darf Post senden, abschicken, telefonieren und jederzeit Besuch empfangen.
  • Jede Beschränkung der Freiheit ist im Rahmen des PsychKGs eng befristet und wird sofort aufgehoben, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  • Gegen eine Unterbringung durch das Amtsgericht kann der Eingewiesene Beschwerde einlegen, über die dann vom Landgericht entschieden wird. Eine Beschwerde über die Krankenhausbehandlung ist auch bei der Beschwerdestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe möglich.

Quelle: LWL-Klinik Münster

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