Kreistag beschließt Zuschuss für Verhütungsmittel – aber nicht für alle

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Kreishaus Unna - Foto Rinke

Ungewollt schwanger, weil das Geld für Verhütungsmittel fehlte? Das soll im Kreis Unna künftig seltener vorkommen, sagen die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis und schlagen gemeinsam mit einer Kreistagsfraktion einen Verhütungsmittelfonds vor.

Den hat der Kreistag jetzt genehmigt. 

Ein Blick in die Statistik der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises zeigt, so Simone Saarbeck aus der Beratungsstelle:

„42 Prozent aller Frauen, die die Beratungsstelle 2021 mit dem Gedanken an einen Abbruch aufgesucht haben, gaben an, dass sie sich eine Schwangerschaft nicht leisten können. Gut 50 Prozent gaben auch an, sich keine Verhütungsmittel leisten zu können. Tatsächlich dürften sich darüber hinaus aber noch viel mehr Personen für das neue Angebot interessieren.“

Anerkannte Beratungsstellen sind Ansprechpartner
Wer also zu wenig Geld für Verhütungsmittel hat, kann sich ab dem 1. Juli an die staatlich anerkannten Beratungsstellen im Kreis wenden. Sie prüfen, ob der Zuschuss gewährt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin mindestens 23 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet wohnt und staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe bezieht. Auch Gehaltsnachweise müssen vorgelegt werden (Geringverdiener können auch einen Antrag stellen).

Als Verhütungsmethode kommen, so der Kreis, „nur zuverlässige und verschreibungspflichtige Mittel“ in Frage wie die Pille, die Kupferspirale, der Vaginalring oder auch die Sterilisation – Verhütungsmittel wie Kondome werden also nicht bezuschusst.

Zuschuss heißt dabei: Es wird nicht alles bezahlt. 20 Prozent der Kosten trägt dabei immer die antragstellende Person. Das lohnt sich aber dennoch, denn zum Beispiel eine Kupferspirale kostet im Schnitt bis zu 220 Euro.

Der Eigenanteil läge dabei bei 44 Euro – 176 Euro gibt es als Zuschuss. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 stehen je 15.000 Euro dafür bereit.

Die Richtlinien zur Gewährung der Zuschüsse sowie eine Übersicht der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist unter www.kreis-unna.de/schwangerenberatung zu finden.

Quelle Kreis Unna

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