Schnelltests ab Montag selbst bezahlen: Was es kostet, wen es (nicht) betrifft

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Coronatests - Symbolbild, Foto: S. Rinke

12 Euro für eine Pizza und ein Glas Wein im Restaurant – und nochmal das Doppelte für den fälligen Schnelltest, denn der kostet ab morgen zusätzlich.

Ab Montag, 11. Oktober, müssen die bisher steuerfinanzierten Corona-Schnelltests selbst gezahlt werden. Wer keinen vollständigen Impfschutz oder Immunitätsnachweis durch überstandene Covid-Erkrankung nachweisen kann, muss einen aktuellen Negativtest ei allen Veranstaltungen und Einrichtungen vorzeigen, die unter die „3G-Regel“ fallen (geimpft-getestet-genesen).

Die Coronaschutzverordnung NRW schreibt 3G etwa für Restaurant- und Cafébesuche, Kulturveranstaltungen oder Sport vor (alles im Innenbereich). Unter freiem Himmel fallen Großveranstaltungen ab 2500 Besuchern unter die 3G-Regel, der die Einhaltung zumindest stichpunktartig kontrollieren muss.

Die Kosten für die Selbstzahlertests legen weder die Bundes- noch die Landesregierung einheitlich fest. Jede Teststelle legt sie selbst fest.

In Unna teilte am Freitag, 8. Oktober, das Christliche Klinikum (CKU) den vorläufigen Weiterbetrieb seiner Teststellen an beiden Standorten mit (Mitte und West) und informierte, was zu zahlen ist: 12,50 pro Test werden fällig. Dieses Geld müssen Ungeimpfte und Nichtimmunisierte also ab Montag auf das Kinoticket, die Pizza etc. mit „draufschlagen“.

Mit 12,50 Euro liegt das Unnaer Klinikum in einer bisherigen Vergleichsbetrachtung sehr günstig. Die meisten Betreiber spekulieren laut einem Bericht des Redakationsnetzwerks Deutschland (RND) mit Preisen zwischen 15 und 20 Euro. Das scheine eine realistische Kalkulation zu sein, da der Bund den Testzentrenbetreibern aktuell noch 11,50 Euro pro Test zahlt: 3,50 Euro Pauschale für den Test selbst und 8 Euro für weitere anfallende Kosten.

Andere Testbetreiber setzen die Kosten noch höher an. So kündigte etwa Coronatest.de gegenüber dem RND an, den Preis für einen Coronaschnelltest auf 24,99 Euro zu setzen. Die Kosten werden voraussichtlich aber deutlich unter denen für einen Labortest liegen: Für einen PCR-Test werden in der Regel zwischen 60 und 100 Euro fällig.

Kostenlos bleiben die Tests für:

  • Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Menschen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen, sowie Menschen, die sich mit Coronasymptomen beim Arzt testen lassen.

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere.

Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Schwangere und Stillende

Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, für die es erst seit September eine generelle Impfempfehlung der Stiko gibt, können bis 31. 12. 21 mit kostenlosen Coronatests rechnen. Damit soll ihnen laut Bundesgesundheitsministerium ausreichend Zeit gewährt werden, „einen vollständigen Impfschutz zu erlangen“. Im ersten Schwangerschaftsdrittel müssen Frauen weiterhin nichts für Tests bezahlen.

Für Stillende und „vormals Schwangere“ gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist ab der Stiko-Empfehlung vom 10. September, die auch für stillende Frauen gilt. Das bedeutet laut Bundesgesundheitsministerium, dass für sie die Coronatests noch bis 10. 12. kostenlos sind.

Welche Nachweise braucht man?

Für einen kostenlosen Test ist ein gültiger Personalausweis und ein Beleg für die Berechtigung vorzulegen (ärztliches Zeugnis, Mutterpass.

Tests für Beschäftigte

Arbeitgeber müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, weiterhin mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anbieten. Die Kosten trägt auch für Ungeimpfte weiter der Arbeitgeber. Die Regelung ist vorerst bis 24. November befristet. Für die Beschäftigen bleiben die Tests freiwillig.

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