Geplanter Terroranschlag gegen Synagoge Hagen: 16-Jähriger in U-Haft

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Archivbild von der Mahnwache vor der jüdischen Synagoge in Unna-Massen nach dem Anschlag von Halle im Jahr 2019. (Foto: S. Rinke / RB)

Der 16-Jährige Syrer, der mutmaßliche einen Terror-Anschlag auf die jüdische Synagoge in Hagen geplant hat (wir berichteten), befindet sich in Untersuchungshaft.

Seine 3 Brüder, die am Donnerstagmorgen ebenfalls festgenommen worden waren, sind wieder auf freiem Fuß. Der Verdacht gegen sie erhärtete sich nicht.

Die Polizei Dortmund verweist auf die am heutigen Abend (17. September) veröffentlichte Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf:

Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Zusammenhang mit der Gefährdungslage zum Nachteil einer jüdischen Einrichtung in Hagen

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, bei der die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) angesiedelt ist, hat heute den Erlass eines Haftbefehls bei dem Amtsgericht Hagen gegen den gestern festgenommenen 16-jährigen Tatverdächtigen beantragt.

Der strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat dringend verdächtig.

Nach den bisherigen Erkenntnissen und dem vorläufigen Ergebnis der Auswertung der sichergestellten Medien steht er in Verdacht, über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einer zurzeit nicht näher identifizierten Person gehabt zu haben, die ihm die Kenntnisse für den Bau von Sprengvorrichtungen vermittelte. Der Beschuldigte erhielt Anweisungen, welche Stoffe er für deren Bau beschaffen sollte.

Als Ziel benannte er eine Synagoge, deren Beschreibung im Chatverlauf auf die Synagoge in Hagen zutrifft.

Der Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sieht gemäß § 89a StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Hierbei handelt es sich indes um die Strafandrohung für erwachsene Straftäter, während bei der Anwendung des Jugendstrafrechts neben Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln – u.a. der Jugendarrest – die Verhängung einer Jugendstrafe in Betracht kommt, deren mögliches Höchstmaß von verschiedenen Faktoren abhängt.

Die Bemessung einer Sanktion nach dem Jugendstrafrecht erfolgt dabei primär nach dem Erziehungsgedanken.

Das Amtsgericht Hagen hat den Haftbefehl antragsgemäß erlassen.

Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. In allen Verfahrensabschnitten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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